Die Anlage der Vermögen von Stiftungen, insbesondere von steuerbegünstigten Stiftungen, war stets mit besonderen Herausforderungen verbunden. Mit der zum 1. Juli 2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsrechts hat sich eine Reihe von Änderungen ergeben, die sich unmittelbar auf die Vermögensanlage von Stiftungen auswirken. Das neue Recht bietet vor allem neue Gestaltungsoptionen und möchte zudem mit veränderten Haftungsreglungen eine etwas größere Risikoneigung in den handelnden Stiftungsorganen schaffen.