ARUG II: Gesteigerte Transparenzpflichten für institutionelle Investoren

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) bringt nicht nur für börsennotierte Emittenten, sondern auch für institutionelle Investoren praxisrelevante Neuerungen mit sich. Die börsennotierten Gesellschaften haben sich mit neuen Zustimmungs- und Transparenzpflichten für Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen (related party transactions) sowie der gesteigerten Mitwirkung und Information der Aktionäre in Bezug auf die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat (say-on-pay) zu befassen. Nicht nur auf Emittenten – sondern auch auf Investorenseite werden ab...

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