Bringt die Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes grundlegende Verbesserungen für Anleger?

Im Nachgang zum dritten IPO der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 wurden tausende Schadenersatzklagen von Anlegerinnen und Anlegern gegenüber dem Emittenten erhoben. Die Klagen basierten auf fehlerhaften Prospektangaben, namentlich der falschen Ausweisung eines Buchgewinns für die Übertragung von Aktien einer Drittgesellschaft. Zur Vermeidung einer Überlastung der Zivilgerichte und Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten führte der Gesetzgeber daher 2005 das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“) ein.

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