Das Bundesverfassungsgericht hat die milliardenschweren Staatsanleihenkaufprogramme der Europäischen Zentralbank als teilweise grundgesetzwidrig beanstandet, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Bernhard Matthes, CFA, Bereichsleiter BKC Asset Management, kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.