Die Wegzugsbesteuerung dient dem Zweck, einer Flucht vor der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch vorzeitigen Wegzug des Gesellschafters ins Ausland zu begegnen. Eine Gesetzesreform verschärft jetzt die steuerlichen Bestimmungen zur Wegzugssteuer und macht bisherige günstige Gestaltungen unmöglich.