Neues GbR-Recht: Registerpflicht durch die Hintertür

Ab 1. Januar 2023 soll das neue GbR-Recht gelten. Dadurch wird unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als rechtsfähige Personengesellschaft anerkannt. Zugleich soll eine größere Transparenz hinsichtlich der Gesellschafter einer GbR geschaffen werden. Im GbR-Gesellschaftsregister eingetragene GbRs firmieren künftig unter „eGbR“. Zusätzlich zur Eintragung in das GbR-Gesellschaftsregister wird die Eintragung der eGbR im Transparenzregister verpflichtend.

DAC 6: Auf was Unternehmen und Berater achten müssen

Seit 1. Juli 2020 müssen bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen innerhalb von 30 Tagen bei den Behörden gemeldet werden. Im Kern soll hierdurch die Transparenz erhöht werden, um potenziell (aggressive) Steuergestaltungen aufzudecken. Das besagt die neue Richtlinie DAC 6 (Directive on Administrative Cooperation – EU-Amtshilferichtlinie).

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