Vermögensverwalter im Stresstest

Bereits im elften Jahr in Folge hat die App Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2025 eine Studie über Asset Manager im Segment der unabhängigen Vermögensverwalter durchgeführt. Die Studie analysiert Ertrags-, Vergütungs- und Kostenstrukturen bei unabhängigen Vermögensverwaltern für die bedeutenden Branchenvertreter und einen großen Teil des deutschen Gesamtmarkts.

VGH Kassel: Darf ein Asset Manager Market-Making betreiben?

Der Market Maker ist eine feste Institution börslicher und außerbörslicher Handelsstrukturen. Es gibt wohl keinen Anleger, der nicht schon auf die eine oder andere Weise mit ihm interagiert hat. In rechtlicher Hinsicht ist das Market-Making jedoch ein in weiten Teilen noch unerschlossenes Feld. Der 6. Senat des VGH Kassel (21.11.2023 – 6 A 1658/18) war nun in zweiter Instanz mit einem Fall befasst, der es in sich hatte. Es ging um die Frage, ob eine interne Kapitalverwaltungsgesellschaft befugt ist, auch Market-Making zu betreiben. Intuitiv würde dies wohl manch einer ablehnen, da Market-Making eine explizit definierte Variante des aufsichtspflichtigen Eigenhandels ist. So sah es auch der Senat. Nun liegt der Fall beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Nur ein naher Asset Manager ist ein guter Asset Manager

In der aktuellen Wirtschaftslage agieren viele Unternehmen vorsichtiger. Sie fahren auf Sicht. Das betrifft auch ihre Planung bezüglich künftiger Anforderungen an ihren eigenen Flächenbedarf. Oft wollen sich Unternehmen gerade in dieser Hinsicht nicht in die Karten schauen lassen – und sich dabei gleichzeitig möglichst viele Optionen offen halten. Aus Sicht des Asset Managers ergibt sich daraus eine anspruchsvolle Gemengelage, die – bei näherer Betrachtung – indes für beide Seiten Vorteile eröffnen kann. Denn die Mieterbindung ist viel zu wichtig, um dieses Thema nachgelagerten Dienstleistern wie externen Property Managern oder Maklern zu überlassen.

DLT Pilot Regime: Regulierter Wertpapierhandel auf der Blockchain

Die Entwicklung digitaler Kapitalmärkte hat einen neuen Meilenstein erreicht: Mit dem DLT Pilot Regime hat die EU eine „regulatorische Sandbox“ für den dezentralen Handel mit Krypto-Wertpapieren geschaffen. Das eröffnet Investoren und Vermögensverwaltern in Zukunft neue Möglichkeiten. Welche das sind und wie sich Finanzunter- nehmen jetzt darauf einstellen müssen, erläutert Jens Siebert, Partner im Bereich Financial Services bei KPMG.

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