Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) kommen auf institutionelle Anleger und Vermögensverwalter unter Bafin-Aufsicht neue Transparenz- und Offenlegungspflichten zu.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) kommen auf institutionelle Anleger und Vermögensverwalter unter Bafin-Aufsicht neue Transparenz- und Offenlegungspflichten zu.