ARUG II: Gesteigerte Transparenzpflichten für institutionelle Investoren

Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) bringt nicht nur für börsennotierte Emittenten, sondern auch für institutionelle Investoren praxisrelevante Neuerungen mit sich. Die börsennotierten Gesellschaften haben sich mit neuen Zustimmungs- und Transparenzpflichten für Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen (related party transactions) sowie der gesteigerten Mitwirkung und Information der Aktionäre in Bezug auf die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat (say-on-pay) zu befassen. Nicht nur auf Emittenten – sondern auch auf Investorenseite werden ab...

Foto: ©  blende11.photo - stock.adobe.com

Institutionelle Investoren und Asset Manager als Vermögenstreuhänder haben die Verantwortung, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln und auf die Unternehmen, in die sie investieren, zum Wohle aller Stakeholder einzuwirken. Durch Verfolgung des von der EU propagierten Bekenntnisses zu Sustainable Finance sollen sie auch dazu beitragen, positive Effekte für Umwelt und Gesellschaft zu erzielen. Ein fundierter Investorendialog und der Einsatz von Stimmrechten sind dabei wesentliche Mitwirkungselemente.

SOCIAL MEDIA

RECHTLICHES

AGB
DATENSCHUTZ
IMPRESSUM
© wirkungswerk
ALLE RECHTE VORBEHALTEN

Anmeldung zum Newsletter