Obwohl der Markt für notleidende Kredite bzw. Non Performing Loans (NPLs) in Deutschland bereits lange Zeit existiert, gibt es keine allgemeingültige Definition, was ein NPL für alle Anwendungsbereiche, d.h. für zivilrechtliche und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, die steuerliche Behandlung und die Rechnungslegung, tatsächlich ist. Ein gemeinsamer Nenner für die Einstufung eines Kredits als NPL ist jedoch, dass der betreffende Kreditnehmer mit der Zahlung (eines Großteils) der fälligen Kapitalbeträge oder Zinsen für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in Verzug ist.