Nachhaltige und widerspruchsfreie Kapitalanlage von Unternehmen: Der Regulierung vorbeugen und Reputationsrisiken senken

Die Vorgaben der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen bereits einen großen Teil der Kapitalanlage von Unternehmen. Allerdings wurden bislang bestimmte Bereiche, wie das strategische Liquiditätsmanagement sowie Deckungsmittel aus Direktzusagen und pauschaldotierten Unterstützungskassen der betrieblichen Altersvorsorge, von der Regulierung ausgespart. Dies könnte sich ändern, wenn der Gesetzgeber widerspruchfrei und eindeutig Transparenz schaffen will. Denkbar wäre beispielsweise die Erweiterung des Vorschlages zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) um diese Bereiche. Um Reputationsrisiken und Abschläge auf den Unternehmenswert zu vermeiden, sollten Finanzvorstände daher die Außendarstellung mit der Aufstellung der Kapitalanlage in Einklang bringen.

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