Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. jüngst seine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Leitlinien für die Nutzung ESG-bezogener Zusätze im Fondsnamen bei der ESMA eingereicht.
Die Konsultation der ESMA bezieht sich vor allem auf Fonds gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) und soll irreführende Bezeichnungen verhindern.
Die Stoßrichtung der Initiative sei gut, weil sie den EU-weiten Flickenteppich in der Verwaltungspraxis bei den Anforderungen an die Fonds beenden würde, so der Branchenverband in seiner Stellungnahme. Allerdings habe die ESMA keinen guten Zeitpunkt gewählt. Denn die EU-Kommission plane offenbar im Sommer eine öffentliche Konsultation über verschiedene regulatorische Optionen, unter anderem die Einführung von freiwilligen EU-weiten ESG-Siegeln für alle Finanzprodukte im Sinne der SFDR. Die Festlegung von aufsichtlichen Kriterien nur für Fonds würde die geplante offene Diskussion zur SFDR vorwegnehmen und wäre aus Sicht des BVI kontraproduktiv.