Quo vadis, Fondsstandort Deutschland?

Im Januar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, das Innovations- und Wachstumspotenzial der hiesigen Wirtschaft zu steigern. Wie es derzeit um den Standort bestellt ist und wo es im Gesetzesentwurf noch Nachbesserungen benötigt, dazu stand Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK), der INTELLIGENT INVESTORS-Redaktion Rede und Antwort.
24. März 2021

II: In Ihrer Stellungnahme sprechen Sie von „praxis-orientierten Merkmalen für „Wagniskapitalfonds“, die in das Gesetz aufgenommen werden müssten. Können Sie uns dies etwas erläutern?
Hinrichs: Wir sehen den im Gesetzestext verwendeten Begriff der „Wagniskapitalfonds“ mit Blick auf das Unionsrecht als zu unbestimmt an. Ohne Festlegung der Merkmale, die den Begriff „Wagniskapitalfonds“ kennzeichnen sollen, schafft man keine Rechtssicherheit für den Markt. Der jetzige Vorschlag wird nicht dazu führen, dass der Wettbewerbs- und Standortnachteil für den deutschen Fondsstandort abgebaut werden kann. Wir wollen eine Regelung, die einerseits ausreichende Flexibilität bietet, um den Veränderungen der Erscheinungsform von Wagniskapital Rechnung zu tragen und andererseits eine ausreichend weite Auslegung, um den Standortnachteil gegenüber anderen europäischen Standorten auszugleichen. Eine Option wäre es aus unserer Sicht, alle EuVECA-zertifizierten Fonds von der Umsatzsteuer auf Managementleistungen zu befreien. Letztlich ist uns der Weg egal, wenn er rechtssicher möglichst viele Fonds erfasst.

II: Rechnen Sie, auch wegen der Wichtigkeit des Themas, mit Anpassungen des Entwurfs?
Hinrichs: Nach dem Kabinettsbeschluss am 20. Januar befinden wir uns jetzt im regulären Gesetzgebungsverfahren. Zunächst ist der Bundesrat aufgefordert, Stellung zu nehmen, bevor im März und April die Beratungen und Anhörungen im Finanzausschuss des Bundestages anstehen. Wir als Branchenverband stehen hier dem Bundesfinanzministerium und den Parlamentariern mit unserer Expertise zur Seite und werden uns konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Am Ende des Tages verfolgen wir alle gemeinsam das gleiche Ziel – die Stärkung des Fondsstandorts mit der Absicht, dass deutsche Wachstums- und Technologieunternehmen ausreichend Kapital erhalten und ihre Erfolgsgeschichte hier vor Ort fortschreiben können.

II: Wie blickt der BVK grundsätzlich (Stichwort „Zukunftsfonds“) ins Jahr 2021?
Hinrichs: Das Jahr 2020 war sowohl für Private Equity als auch Venture Capital ein herausforderndes Jahr, aber trotz einer weltweiten Pandemie haben sich beide Bereiche als sehr robust erwiesen. Die Investitionen auf dem VC-Markt in Deutschland waren zum Halbjahr 2020 sogar fast auf dem Vorjahresniveau. Die Fonds waren in den vergangenen Jahren beim Fundraising sehr erfolgreich und besitzen ausreichend finanzielle Mittel, welche nun für Investitionen bereitstehen.
Die Auswahl der jeweiligen Investitionsobjekte erfolgt jedoch sicherlich restriktiver aufgrund der weiter andauernden Corona-Epidemie. Wir freuen uns jedoch auf die neuen Chancen, die das Jahr 2021 bereithält. Der Zukunftsfonds ist ein Meilenstein zur Stärkung des Wagniskapitalmarkts. Hier ist es besonders wichtig, die geplanten zehn Module marktkonform auszugestalten, um privates Kapital zu mobilisieren und Investitionsanreize für institutionelle Investoren zu setzen. Dies ist jetzt eine große Chance für das Start-up Ökosystem in Deutschland.

Quelle: Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) / © BVK

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