Quo vadis, Fondsstandort Deutschland?

Im Januar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, das Innovations- und Wachstumspotenzial der hiesigen Wirtschaft zu steigern. Wie es derzeit um den Standort bestellt ist und wo es im Gesetzesentwurf noch Nachbesserungen benötigt, dazu stand Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK), der INTELLIGENT INVESTORS-Redaktion Rede und Antwort.
24. März 2021

Im Januar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, das Innovations- und Wachstumspotenzial der hiesigen Wirtschaft zu steigern. Wie es derzeit um den Standort bestellt ist und wo es im Gesetzesentwurf noch Nachbesserungen benötigt, dazu stand Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK), der INTELLIGENT INVESTORS-Redaktion Rede und Antwort.

INTELLIGENT INVESTORS: Frau Hinrichs, wie ist es aus Ihrer Sicht um den Fondsstandort Deutschland bestellt?
Ulrike Hinrichs: Bezogen auf den Private Equity und Venture Capital Markt ist Deutschland neben Großbritannien und Frankreich einer der größten Investitionsstandorte in Europa. In den letzten fünf Jahren wurden hier mehr als 50 Mrd. Euro investiert. Darüber hinaus hat die Offenheit gegenüber Beteiligungsgesellschaften in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Private Equity und Venture Capital Anlagen sind mittlerweile ein fester Bestandteil vieler Investoren. Nachteilige steuerliche Regelungen wie z. B. die Umsatzsteuer auf Managementvergütungen und die fehlende, gesetzlich festgeschriebene Steuertransparenz der Fonds sorgen aber dafür, dass der Fondsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb noch immer benachteiligt wird und nur schwer sein eigentliches Potenzial entfalten kann.

II: Nunmehr liegt der Gesetzesentwurf zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland vor. Wie bewerten Sie diesen? Wo bleibt er hinter den Möglichkeiten zurück?
Hinrichs: Grundsätzlich begrüßen wir ausdrücklich, dass die Politik durch den Gesetzesentwurf die Attraktivität des Fondsstandorts stärken und Wettbewerbsnachteile abbauen möchte. Wir als BVK haben uns hier jahrelang eingesetzt, die Themen auf die politische Agenda zu bringen. Es ist wichtig, die Branche im internationalen Wettbewerb zu stärken – hierfür gab es auch großes Verständnis in der Politik. Vor allen Dingen bei der Umsatzsteuer auf Managementvergütungen muss jetzt schnell der Wettbewerbsnachteil gegenüber den europäischen Nachbarländern beseitigt und eine rechtssichere Lösung gefunden werden, die mit Unionsrecht im Einklang steht. Ziel muss es sein, möglichst viele Beteiligungsfonds, maßgebliche Investoren in Innovationen und Wachstum, von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Verbesserungen der Rahmenbedingungen der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind essenziell im Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Hier wäre aber beim Umfang des Freibetrags und bei der „Dry Income“ Problematik eine praxisorientiertere Lösung wünschenswert.

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