Planmäßige Abschreibungen auf Firmenwerte

Die Corona Krise wird sich nicht nur wegen der operativ schwierigen Situation vieler Unternehmen negativ auf die GuVs und Cash Flow Rechnungen des Jahres 2020 auswirken.  Zusätzlich wird sie sich auch auf Bilanzpositionen auswirken, die nicht Cash Flow wirksam sind. Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, werden in 2020 verstärkt außerplanmäßig Goodwill Abschreibungen auf Firmenwerte durchführen müssen. Dies wird mit entsprechenden zusätzlichen negativen Konsequenzen für deren GuV und damit auch des Eigenkapitals verbunden sein. Wieder einmal zeigen die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), dass sie im Falle von Krisen als Krisenverstärker wirken.
14. Mai 2020
Abschreibung

Die Corona Krise wird sich nicht nur wegen der operativ schwierigen Situation vieler Unternehmen negativ auf die GuVs und Cash Flow Rechnungen des Jahres 2020 auswirken.  Zusätzlich wird sie sich auch auf Bilanzpositionen auswirken, die nicht Cash Flow wirksam sind. Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, werden in 2020 verstärkt außerplanmäßig Goodwill Abschreibungen auf Firmenwerte durchführen müssen. Dies wird mit entsprechenden zusätzlichen negativen Konsequenzen für deren GuV und damit auch des Eigenkapitals verbunden sein. Wieder einmal zeigen die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), dass sie im Falle von Krisen als Krisenverstärker wirken.

Im Falle der Finanzkrise waren es die Mark to Market Bewertungen, die bei teilweise illiquiden Märkten zu extremen Preisverwerfungen und entsprechenden Bewertungsverlusten von Finanzaktiva führten. „Bei großen Derivatepositionen führten diese Mechanismen zu teilweise nicht mehr kontrollierbaren Abwertungskaskaden und damit zur Verstärkung der Finanzkrise“, so Thorsten Müller, Mitglied des Vorstands des DVFA und Geschäftsführer der Lighthouse Corporate Finance GmbH.
Die Corona-Epidemie wirkt im Gegensatz zur Finanzkrise vor allem über die Realwirtschaft und damit über die Unternehmen. Verfügen Unternehmen über Goodwill Positionen in ihren Bilanzen, dann müssen diese nach IFRS zu Marktpreisen jährlich neu bewertet werden. Diese Marktwerte werden anhand sogenannter Cash Generating Units (CGU) auf Basis von zu diskontierenden Cash Flows ermittelt. Verliert nun eine CGU krisenbedingt an Ertragskraft, dann drohen abrupte, hohe Abschreibungen auf den Goodwill. Auch wenn diese Abwertung des Goodwills nicht liquiditätsrelevant ist, so verstärkt Sie die ohnehin in der Krise stark belastete GuV zusätzlich und ggf. auch sehr deutlich. In der Folge kommt es somit auch zu eigenkapitalbelastenden Effekten. Dies hat eine extrem negative Signalfunktion an alle Stakeholder der Gesellschaft. Der DVFA setzt sich deshalb für eine planmäßige Abschreibung von Goodwill ein. Nur so kann verhindert werden, dass in Zeiten von Krisen keine Verstärkung von Verlustsituationen erfolgt. „Wir wünschen uns im Falle von Krisen mehr stabilisierende Elemente in der internationalen Rechnungslegung“, so Christoph Schlienkamp, geschäftsführender Vorstand des DVFA und Portfoliomamanager der GS&P Kapitalanlagegesellschaft. Aus unserer Sicht sind Jahresabschlüsse nicht ausschließlich für Investoren relevant, sondern eben auch für andere Stakeholder wie z.B. Banken, Ratingagenturen; Kunden; Lieferanten, Regulatoren oder den Staat.  Deshalb sollten Zyklen, die im Falle von Krisen zerstörerische Kräfte freisetzen können eher gedämpft als dass sie durch sehr kurzfristige Marktbewertungen verstärkt werden. 

Der DVFA schließt sich deshalb der Forderung des IDW Instituts der Wirtschaftsprüfer an, dass die internationalen Rechnungsleger ihre Regeln zeitnah und dringend überprüfen sollten, um prozyklische Wirkungen von Bewertungen zu verhindern. (ah)

Foto: © Vitalii Vodolazskyi — stock.adobe.com

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