Die pauschaldotierte Unternehmenskasse schafft einen betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich etablierten und sicheren Rahmen für die Ruhestandsversorgung für Führungskräfte, Mitarbeiter und alle Personen, die mit dem Unternehmen verbunden sind. Dazu tritt die weitreichende Haftungsbegrenzung für Berater und Arbeitgeber.
Die betriebliche Altersversorgung steht in Deutschland stark im Fokus, unter anderem durch die Vorgaben des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und natürlich auch vor dem Hintergrund, sich als guter Arbeitgeber bei bestehenden und potenziellen Mitarbeitern zu positionieren. Das Problem: In Zeiten von Niedrigzins, Run-off-Gesellschaften und Co. ist sehr wichtig, die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer auf einem Top-Niveau möglich machen, ohne sich dabei weitreichenden Haftungsschwierigkeiten und betriebswirtschaftlichen Nachteilen auszusetzen und zugleich tragfähige Ergebnisse für die Arbeitnehmer zu erwirtschaften. Das bedeutet: Nicht immer sind die traditionellen Wege wie Direktversicherung oder Pensionskasse die optimalen Lösungen, und selbst die Direkt- beziehungsweise Pensionszusage ist für Unternehmen nicht immer sinnvoll. Unter anderem fehlen beispielsweise die rückwirkenden Bilanzierungsmöglichkeiten, und die flexible Nutzung der Beiträge ist ebenso nicht gegeben.
Als Alternative hat sich zuletzt mehr und mehr die pauschaldotierte Unternehmenskasse herausgestellt, die aber noch vielen mittelständischen Unternehmen und ihren Beratern unbekannt ist. Durch die steuerfreie, kapitalrückgedeckte Unternehmenskasse nach § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) lassen sich steuerfreie Anlageformen generieren, die gleichzeitig vielfältige Unternehmensziele in den Bereichen Bilanzen und Steuern, Personal und Finanzen erfüllen.
Unterstützungskasse: Verpflichtung für Unternehmen aus eigenen Mitteln
Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und seit ca. 1834 bekannt. Ein Weltkonzern wie die Siemens AG setzt die Unterstützungskasse seit rund 130 Jahren ein. Bei dieser Form der bAV übernimmt das Unternehmen selbst die Verpflichtung, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen zu zahlen. Die Unternehmenskasse ist eine selbständige juristische Person des privaten Rechts (meist als e.V. oder GmbH gestaltet) und dient als juristisches Vehikel den Interessen des Trägerunternehmens, das es letztendlich führt.
Die pauschaldotierte Unternehmenskasse, auch als Unterstützungskasse bekannt, schafft einen betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich etablierten und sicheren Rahmen, um die Ruhestandsversorgung für Führungskräfte, Mitarbeiter und alle anderen Personen, die mit dem Unternehmen verbunden sind, abzusichern. In der arbeitgeberfinanzierten Variante verpflichtet sich das Unternehmen formal seinen Mitarbeitern und sonstig mit dem Unternehmen verbundenen Personen (= Begünstigte) bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Altersversorgung umzuwandeln, entweder als Rente oder als einmalige Kapitalleistung (in Form der sogenannte beitragsorientierte Leistungszusage). Diese fiktiven monatlichen Beiträge werden mit einer vom Unternehmen festzulegenden Zinsgarantie vom Zusagebeginn bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter des jeweiligen Begünstigten zu einer Kapitalsumme hochgerechnet. Bei der völlig versicherungs- und produktunabhängigen pauschaldotierten Unternehmenskasse werden die Zusagen beispielsweise mit drei Prozent jährlich verzinst, zugleich sind die Begünstigten über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert sowohl die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften als auch die laufenden Renten im Fall einer Insolvenz. Dafür zahlt die Firma einen Beitrag an den Verein. Ebenso können Begünstigte über den Entgeltverzicht oder Einmalzahlungen (beispielsweise Tantieme) eigene Beiträge leisten, um ihre Ansprüche zu erhöhen.
Unternehmenskasse kann nach den Zielvorgaben des Unternehmens gestaltet werden
Die Unternehmenskasse ist von den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland das hocheffiziente Subsystem schlechthin, da es nach den Zielvorgaben des Unternehmens gestaltet werden kann. Damit ist es unter anderem möglich, steuerliche Gewinnverlagerungen völlig legal aus dem Unternehmen auf die eigene steuerbefreite Unternehmenskasse vorzunehmen und dies auch nach Ablauf des Bilanzjahres (§ 4d Abs. 2 Satz 2 EStG). Die pauschaldotierte Unternehmenskasse kann auf Wunsch des Unternehmens diesem die Dotierungen/Zuwendungen in Form von Darlehen zur Verfügung stellen. Den Zinssatz bestimmt das Unternehmen. Formal genügt es, wenn die Dotierungen und Darlehen buchungsmäßig dargestellt werden. Es bedarf also keiner Hin- und Her-Überweisung.
Das bedeutet: Die Unternehmenskasse ermöglicht als eigene „Bank“ des Unternehmens die freie Finanzierung von Investitionen und des sonstigen Kreditbedarfs, wobei das Unternehmen seine Finanzierungskosten nach bilanziellen Vorgaben selbst bestimmt. Anstelle oder teilweise kann die Unternehmenskasse nach Weisung des Unternehmens auch interne Anlagen vornehmen, so zum Beispiel durch den Erwerb von Betriebsimmobilien oder auch als Gesellschafter oder als Aktionär an einer Kapitalgesellschaft. Es sind ebenfalls externe Anlagen möglich, die keinerlei Beschränkungen seitens der BaFin oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterliegen. Die freie Liquidität des Unternehmens als Trägerin der Unterstützungskasse entsteht folglich aus der enormen Steuerersparnis durch die steuerbegünstigten Dotierungen.
Direktversicherung: Risiken und Verpflichtungen liegen beim Arbeitgeber
Die pauschaldotierte Unternehmenskasse sorgt für eine weitreichende Haftungsbegrenzung für Unternehmer und Berater. Bei der Direktversicherung werden die meisten Arbeitgeber nicht wirklich über den Sachverhalt aufgeklärt. Sämtliche Risiken und Verpflichtungen liegen hier beim Arbeitgeber, die zudem der irrigen Meinung sind, dass durch den abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Risiken durch die Versicherung getragen werden. Dem ist nicht so: Erwirtschaftet die Versicherung nicht das zugesagte Kapital oder die Rente, ist der Arbeitgeber für den Differenzbetrag zusätzlich in der Verpflichtung. Und fällt die Versicherung ganz aus, hat der Arbeitgeber die Beträge an die Versicherung gezahlt und muss im schlechtesten Fall den vollen Anspruch auf das Kapital oder die Rente nochmals in voller Höhe leisten.
Auch negative bilanzielle Auswirkungen durch die Direktversicherung sind ein wesentlicher Aspekt. Sofern der Zeitwert der Direktversicherung niedriger als das arbeitsrechtliche Versprechen ist, entsteht in Form der Differenz ein sogenannter Fehlbetrag, der die Unterdeckung des Versorgungsversprechens darstellt. Ein solcher Fehlbetrag muss zwingend im Anhang der Bilanz als Betrag ausgewiesen werden, und der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer muss jeweils bestätigen, dass kein Fehlbetrag vorliegt. Wenn nicht, sind weitreichenden Haftungsforderungen für den Berater Tür und Tor geöffnet. Der Fehlbetrag aus mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen wird grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens des externen Trägers ermittelt. Zulässig ist aber auch, hierfür das versicherungsmathematische Bewertungsverfahren des Versorgungsträgers zu verwenden.
Das sind Themen, die sensibilisierte Berater immer häufiger bei ihren Beratungs- und Jahresabschlussgesprächen thematisieren und damit auf einen Paradigmenwechsel in der Wahrnehmung und Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge hinarbeiten. In diesen Fällen bietet die pauschaldotierte Unternehmenskasse eine attraktive Kombination aus Haftungsbegrenzung, steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen Optimierungspotenzialen hinsichtlich der Liquiditätsgewinnung und dem freien unternehmerischen Einsatz der steuerbegünstigten Dotierungen.
Gastautor Frank Strehlau, Vorstandsvorsitzender der bacon pension trust AG, Spezialistin für Errichtung und Administration pauschaldotierter Unternehmenskassen im Mittelstand.
Frank Strehlau — Foto: © bacon pension trust AG