Nachhaltige und widerspruchsfreie Kapitalanlage von Unternehmen: Der Regulierung vorbeugen und Reputationsrisiken senken

Die Vorgaben der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen bereits einen großen Teil der Kapitalanlage von Unternehmen. Allerdings wurden bislang bestimmte Bereiche, wie das strategische Liquiditätsmanagement sowie Deckungsmittel aus Direktzusagen und pauschaldotierten Unterstützungskassen der betrieblichen Altersvorsorge, von der Regulierung ausgespart. Dies könnte sich ändern, wenn der Gesetzgeber widerspruchfrei und eindeutig Transparenz schaffen will. Denkbar wäre beispielsweise die Erweiterung des Vorschlages zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) um diese Bereiche. Um Reputationsrisiken und Abschläge auf den Unternehmenswert zu vermeiden, sollten Finanzvorstände daher die Außendarstellung mit der Aufstellung der Kapitalanlage in Einklang bringen.
16. November 2021
Jan Rabe - Foto: © Metzler AM

Transparente Unternehmen können Wettbewerber unter Zugzwang setzten

Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass einzelne, vorbildlich nachhaltig geführte Unternehmen, die sehr transparent berichten, Wettbewerber unter Zugzwang setzten. Konkret lässt sich das an den Initiativen einiger Wertpapierbörsen veranschaulichen, die durch die Herausgabe von ‚best-practice‘-Konzepten Standortvorteile herausbilden. Dies zeigt, dass differenzierende Initiativen komparative Wettbewerbsvorteile begründen, was sich positiv auf Unternehmenswerte auswirken kann.

Wichtige Initiativen, die eine transparente Berichterstattung fördern, gehen von Investoren aus

Daneben leisten Investoren einen nennenswerten Beitrag zu mehr Transparenz in der Berichterstattung von Unternehmen. Aktuell zielt beispielsweise die Net-Zero Asset Manager Initiative darauf ab, Anlageportfolios ihrer Mitglieder bis 2050 klimaneutral zu stellen. Hierbei werden Emittenten von Wertpapieren aufgefordert, wissenschaftlich gestützte Zielpfade zur Erreichung des im Pariser Klimaabkommen vereinbarten 1,5‑Grad-Ziels zu erstellen. So sollen externe Kosten durch den Klimawandel internalisiert werden. Doch vollständig kann eine solche Auskunft nur dann sein, wenn neben den emittierten Treibhausgasen der Geschäftsaktivitäten auch der Teil erfasst wird, der mit der Kapitalanlage des Unternehmens einhergeht.

Fazit

Das Nachhaltigkeitsversprechen eines Unternehmens sollte glaubhaft, nachvollziehbar und wirksam sein. Reflektieren sollte sich dies ebenfalls in dessen Kapitalanlage, die nicht zuletzt von den regulierenden Instanzen zukünftig noch stärker auf Widersprüche geprüft werden wird. Im Zuge einer immer stärkeren Differenzierung von Investoren zwischen vorbildlich nachhaltig geführten Unternehmen und deren Nachzüglern sind diejenigen Emittenten von Wertpapieren im Vorteil, die in Vorleistung treten. Konkret bedeutet dies: Regularien antizipieren, Standards setzen, Reputationsrisiken ausschließen und Rendite-Risiko-Profile in Anlagestrategien optimieren.

Beitrag von Jan Rabe – Co-Leiter Sustainable Investment Office, Metzler Asset Management GmbH

Lesen Sie bitte auch den Beitrag von Jan Rabe, “Eine Frage der Governance — Wonach differenzieren Anleger wirklich?” vom 11.10.

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