ZuFinG-Entwurf: Modernisierung des Kapitalmarktrechts

In dieser Woche haben das Bundesfinanz- und -justizministerium einen Gesetzesentwurf für das sogenannte „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ veröffentlicht. Damit soll der Kapitalmarkt hierzulande attraktiver und Deutschland als Finanz-Standort international wettbewerbsfähiger gestaltet werden. Dafür planen die Ministerien ein umfangreiches Maßnahmenpaket.
14. April 2023
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In dieser Woche haben das Bundesfinanz- und ‑justizministerium einen Gesetzesentwurf für das sogenannte „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ veröffentlicht. Damit soll der Kapitalmarkt hierzulande attraktiver und Deutschland als Finanz-Standort international wettbewerbsfähiger gestaltet werden. Dafür planen die Ministerien ein umfangreiches Maßnahmenpaket.

Der Gesetzesentwurf will die Digitalisierung am Kapitalmarkt vorantreiben, Börsenzulassungen vereinfachen, steuerliche Verbesserungen einführen auch das Aktienrecht anpassen. So sollen Unternehmen in Zukunft elektronische Namensaktien über die Blockchain emittieren dürfen. Das Mindestkapital für einen Börsengang soll von 1,25 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro abgesenkt werden. Damit sollen besonders Start-ups und kleine Wachstumsunternehmen einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt erhalten.

Das ZuFinG soll zudem die steuerlichen Bedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen verbessern, sodass besonders junge Unternehmen besser im internationalen Wettbewerb um Talente bestehen und einfacher Personal für sich gewinnen können. Der Steuerfreibetrag für die entsprechenden Beteiligungen soll demnach von 1.440 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden. Zudem soll auch der Höchstbetrag für geförderte vermögenswirksame Leistungen verdreifacht werden und zukünftig bei 1.200 Euro liegen. Durch die Aufhebung der Einkommensgrenze sollen zukünftig auch Arbeitnehmer erreicht werden, die bislang nicht von der Sparzulage profitieren. Laut Entwurf sollen die geplanten Maßnahmen noch in der ersten Hälfte der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten.

In der Branche stoßen die Pläne der Ministerien auf breiten Anklang, aber auch Kritik. So sehen der deutsche Fondsverband BVI, der Deutsche Derivate Verband (DDV), das Deutsche Aktieninstitut (DAI) oder auch der Bundesverband der Banken (BdB) positive Auswirkungen auf den Kapitalmarkt und Standtort Deutschland. Der Verband der Privaten Bausparkassen steht dem ZuFinG dagegen kritisch gegenüber. In einem Statement des Verbands heißt es, der Entwurf begünstige einseitig die Kapitalbeteiligung bei der Vermögensbildung und benachteilige die Wohneigentumsbildung. Zudem zeichne er sich durch eine soziale Schieflage aus. Deshalb fordert der Verband der Privaten Bausparkassen Nachbesserungen am Referentenentwurf. (lb)

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