Die Metzler-Gruppe beabsichtigt, ihre gesellschaftsrechtliche Struktur neu zu ordnen und zu verschlanken. Der wesentliche Punkt dabei ist die Verschmelzung des bisherigen Mutterunternehmens Metzler Holding auf das Bankhaus Metzler (B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA) als zentrales Unternehmen der Gruppe. Die BaFin wurde über dieses Vorhaben bereits vorab informiert.
Dafür soll in einem ersten Schritt die Rechtsform der Bank von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in eine Aktiengesellschaft (AG) geändert werden. Sobald die erforderlichen Genehmigungen seitens der BaFin vorliegen und die laufenden steuerlichen Prüfungen abgeschlossen sind, soll in einem zweiten Schritt die Metzler Holding auf die Metzler Bank verschmolzen werden.
„Damit wollen wir nicht nur die ständig wachsenden administrativen Anforderungen besser meistern, sondern auch effizientere Leitungs- und Kontrollmechanismen ermöglichen – auch, um das Unternehmen über das anstehende 350-jährige Firmenjubiläum hinaus zukunftsweisend aufzustellen“, erläutert Emmerich Müller, persönlich haftender Gesellschafter des Bankhauses Metzler und Mitglied des Partnerkreises. Dadurch würden nicht nur die Kosten gesenkt und die immer komplexeren regulatorischen Risiken reduziert, sondern es ließe sich auch eine zeitgemäße Governance-Struktur einführen, so Müller weiter. Im Zuge der Verschmelzung sollen die bisherigen Aufsichtsgremien zusammengeführt und in der Folge der Aufsichtsrat der Metzler Bank auf neun Personen erweitert werden.
Die vorgesehenen Änderungen haben dabei keinerlei Einfluss auf die bestehende Aktionärsstruktur; sämtliche Aktien der Metzler Bank bleiben wie bisher zu 100 % im Familienbesitz. (ah)
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