Kryptowertehandel – Chance oder Risiko für Banken?

Der Handel mit Kryptowerten hat sich in den vergangenen Jahren zu einem eigenständigen Bestandteil der Finanzmärkte entwickelt. Immer mehr Menschen interessieren sich für den Handel mit Kryptowerten. Daher eröffnen viele Banken ihren Kunden dahingehend Investitionsmöglichkeiten. Trotz der Chancen, die ein solches Kundenangebot für den Kryptowertehandel bietet, müssen sich Banken dabei auch einigen Herausforderungen stellen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Grundlagen des Kryptowertehandels und beleuchtet dabei die Chancen und Risiken.
20. Juni 2025
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Der Handel mit Kryptowerten hat sich in den vergangenen Jahren zu einem eigenständigen Bestandteil der Finanzmärkte entwickelt. Immer mehr Menschen interessieren sich für den Handel mit Kryptowerten. Daher eröffnen viele Banken ihren Kunden dahingehend Investitionsmöglichkeiten. Trotz der Chancen, die ein solches Kundenangebot für den Kryptowertehandel bietet, müssen sich Banken dabei auch einigen Herausforderungen stellen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Grundlagen des Kryptowertehandels und beleuchtet dabei die Chancen und Risiken.

Kryptowerte sind Vermögensgegenstände, die auf sogenannten Blockchains digital und dezentral abgebildet sind. Dabei sind die einzelnen Transaktionen mit einem Kryptowert in digitalen „Blöcken“ gespeichert. Die einzelnen Blöcke sind mittels eines kryptografischen Verfahrens miteinander verbunden, sodass eine Kette von Blöcken, die „Blockchain“, entsteht. Kryptowerte finden Anwendung als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel sowie als Mittel zur Vermögensanlage. Der bekannteste Kryptowert ist Bitcoin. Daneben gibt es zahlreiche weitere Kryptowerte, wie Ether, Ripple und Litecoin.

Im Rahmen des Kryptowertehandels über eine Bank beauftragt der Kunde eine Bank mit dem Kauf von Kryptowerten. Zur Ausführung des Auftrags schließt die Bank mit einem Verkäufer auf Rechnung des Kunden einen Kaufvertrag über die Kryptowerte. Der Verkäufer übersendet die so für den Kunden erworbenen Kryptowerte an einen Kryptoverwahrer, der die Kryptowerte für den Kunden verwahrt. Dabei gewährleistet eine entsprechende IT-Infrastruktur insbesondere, dass die technische Abwicklung (z. B. eine entsprechende Banking-App) funktioniert.

Der Kunde ist für den Kryptowertehandel nicht zwingend auf eine Bank als Vermittler angewiesen. Vielmehr kann er im Rahmen des Kryptowertehandels auch eigenständig agieren.

Der Kryptowertehandel über eine Bank bietet aber für den Kunden zahlreiche Vorteile. Denn ein „direkter“ Kryptowertehandel über die Blockchain birgt Risiken und Nachteile für den Kunden. Damit der Nutzer Transaktionen mit Kryptowerten vornehmen kann, muss er sich mit der Blockchain-Technologie befassen, wofür ein hohes technisches Verständnis erforderlich ist. Darüber hinaus muss der Nutzer sicherstellen, dass er den Zugriff auf den sogenannten „privaten Schlüssel“ nicht verliert, der ihm den Zugang zu seinen Kryptowerten ermöglicht. Ebenso besteht die Gefahr, dass Unbefugte Zugriff auf den privaten Schlüssel erhalten. In diesen Fällen lässt sich der Verlust von Kryptowerten nicht verhindern. Außerdem fallen beim Kryptowertehandel über die Blockchain Transaktionskosten an, deren Höhe volatil und damit schwer vorhersehbar ist.

Durch die Abwicklung der Transaktionen mit Kryptowerten über eine Bank muss sich der Kunde weniger mit dem technischen Hintergrund befassen. Darüber hinaus verwahrt ein professioneller Kryptoverwahrer den privaten Schlüssel des Kunden, sodass ein besserer Schutz vor Verlusten besteht.

Banken können durch das Angebot des Kryptowertehandels nicht nur neue Kunden gewinnen, sondern auch Geschäftsbeziehungen mit Bestandskunden vertiefen. Denn Transaktionen mit Kryptowerten über die eigene Bank sind für Kunden transparenter und regelmäßig sicherer als solche über eine ihnen nicht vertraute Kryptobörse. Auch haben die Kunden so einen Ansprechpartner, der ihnen bei der Investition in Kryptowerte „unter die Arme“ greift.

Nichtsdestotrotz müssen sich Banken – trotz der Chancen, die das neue Geschäftsmodell „Kryptowerte“ bietet – auch einigen Herausforderungen und Risiken stellen.

Da Kryptowerte neuartige Vermögensgegenstände sind, war der Handel mit ihnen lange Zeit nicht speziell reguliert und es war unklar, inwiefern bestehende Regelungen auf Kryptowerte anwendbar waren, sodass teilweise Rechtsunsicherheit herrschte. Zwar klassifizierten Kryptowerte in Deutschland seit dem Jahr 2020 als Finanzinstrumente und waren damit von der Finanzmarktregulatorik erfasst, es fehlte aber an auf Kryptowerte zugeschnittenen Normen.

Seit Ende Dezember 2024 gilt die Verordnung über Märkte für Kryptowerte („MiCAR“; englisch: Markets in Crypto-Assets Regulation). Ziel der MiCAR ist, einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Geschäfte mit Kryptowerten zu schaffen und damit die Rechtssicherheit für Kryptowerte-Dienstleister und andere Marktteilnehmer zu erhöhen und den Schutz von Anlegern sicherzustellen.

Die MiCAR reguliert die Erbringung verschiedener Dienstleistungen rund um Kryptowerte, beispielsweise die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, die Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte oder die Beratung zu Kryptowerten.

Die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen ist gemäß der MiCAR grundsätzlich nur mit Erlaubnis der nationalen Aufsichtsbehörde möglich; in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Jedoch enthält die MiCAR gewisse Erleichterungen für Banken und andere bereits lizenzierte Finanzdienstleister. Diese können Kryptowerte-Dienstleistungen ohne gesonderte Erlaubnis erbringen, müssen jedoch die Absicht zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen der BaFin gemäß den Vorgaben der MiCAR anzeigen (sogenannte „Notifizierung“). Leider ist dieses Notifizierungsverfahren in der Praxis fast so aufwendig wie das gewöhnliche Zulassungsverfahren. Neben der MiCAR unterliegen Anbieter von Kryptowertedienstleistungen auch einer Reihe weiterer Regelungen, die die MiCAR konkretisieren und die sich mittlerweile auf eine vierstellige Seitenzahl ausgeweitet haben. Dies stellt selbst größere Banken vor erhebliche Herausforderungen.

Aufgrund der hohen Volatilität von Kryptowerten können für Kunden neben deutlichen Gewinnen auch erhebliche Verluste entstehen. Obwohl die Bank keinen Einfluss auf diese Schwankungen hat und in solchen Fällen grundsätzlich nicht haftet, kann bei Verlusten das Kundenvertrauen leiden.

Daneben ist der Kryptowertehandel nicht von klassischen Börsenzeiten abhängig und damit 24 Stunden am Tag, sieben Tage pro Woche möglich. Dies stellt gewisse Herausforderungen an eine stabile IT-Infrastruktur, die den Handel jederzeit und auch bei hoher Marktvolatilität ermöglichen muss.

Aktuell arbeiten viele deutsche Banken mit Nachdruck daran, ihren Kunden ein funktionierendes Kryptowertehandelsmodell anzubieten. Trotz der beschriebenen Herausforderungen wird der deutsche Bankensektor in den nächsten zwei bis drei Jahren flächendeckend ein Kundenangebot für den Handel mit Kryptowerten einrichten. Damit werden Kunden in einem hoch regulierten und damit sicheren Rahmen auch in Kryptowerte investieren können. Die Regulatorik in diesem Bereich steht der Wertpapierregulatorik in nichts nach.

Autor: Dr. Dr. Johannes Blassl, Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Heuking Kühn Lüer Wojtek

Dr. Dr. Johannes Blassl — Foto: Copyright HEUKING

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