Kryptowährungen in der Vermögensnachfolge: Chancen, Risiken und Gestaltungsoptionen

Mit dem Aufstieg digitaler Assets drängen Kryptowährungen immer stärker in die Vermögensarchitektur vermögender Privathaushalte und institutioneller Portfolios. Was als spekulatives Randthema begann, stellt heute Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Vermögensverwalter vor neue Herausforderungen: Wer Bitcoin, Ethereum und Co. in die Nachlassplanung integriert, muss rechtliche, steuerliche und technische Details vorausschauend ordnen, um Werte sicher über Generationen zu erhalten.
1. Oktober 2025
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Mit dem Aufstieg digitaler Assets drängen Kryptowährungen immer stärker in die Vermögensarchitektur vermögender Privathaushalte und institutioneller Portfolios. Was als spekulatives Randthema begann, stellt heute Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Vermögensverwalter vor neue Herausforderungen: Wer Bitcoin, Ethereum und Co. in die Nachlassplanung integriert, muss rechtliche, steuerliche und technische Details vorausschauend ordnen, um Werte sicher über Generationen zu erhalten.

 

Die fortschreitende Digitalisierung prägt längst nicht mehr nur den Alltag, sondern auch die Welt der Kapitalanlagen. Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Vermögenswerte haben sich dabei von einer zunächst belächelten Nischenerscheinung zu einem festen Baustein moderner Vermögensallokationen entwickelt. Für vermögende Privatpersonen, Vermögensverwalter und ihre steuerlichen und rechtlichen Berater bedeutet dies einen Paradigmenwechsel: Digitale Assets eröffnen neue Wachstumschancen, stellen jedoch zugleich hohe Anforderungen an die rechtssichere Strukturierung der Vermögensübergabe im Rahmen von Schenkungen und Erbfällen.

 

Längst ist zu beobachten, dass institutionelle Investoren, Family Offices und weitsichtige Vermögensinhaber Kryptowährungen als sinnvolle Beimischung in breit gestreuten Portfolios betrachten. Große Vermögensverwalter empfehlen zunehmend, einen kleinen, wohl dosierten Anteil – in der Regel 1 bis 2 % des Gesamtportfolios – in digitale Assets zu investieren, um von deren langfristigem Potenzial zu profitieren. Diese Zurückhaltung erklärt sich nicht zuletzt aus der hohen Volatilität digitaler Währungen, die kurzfristig erhebliche Schwankungen auslösen kann. Gleichwohl gilt: In einer Zeit, in der traditionelle Anlageklassen mit steigender Inflation und geopolitischen Unsicherheiten kämpfen, versprechen Kryptowährungen Zugang zu alternativen Wachstumsfeldern, technologischem Fortschritt und neuen Formen des Wertspeichers.

 

Lückenlose Dokumentation der vorhandenen digitalen Vermögenswerte

 

Mit dieser Anerkennung als Teil der Vermögensarchitektur stellt sich automatisch die Frage, wie diese Werte über Generationen hinweg erhalten und übertragen werden können. Rein rechtlich sind Kryptowährungen dem deutschen Erbrecht nach als vererbbare Vermögenswerte zu behandeln, die der sogenannten Universalsukzession unterliegen. Im Erbfall gehen sie wie Bankguthaben, Wertpapiere oder Immobilien auf die Erben über. Entscheidend bleibt jedoch, dass der Zugriff auf diese digitalen Vermögenswerte ausschließlich über den privaten Schlüssel, den sogenannten Private Key, möglich ist. Fehlt dieser, bleibt das digitale Vermögen faktisch unzugänglich und damit wirtschaftlich wertlos.

 

Die größte Hürde liegt deshalb weniger im juristischen Rahmen als vielmehr in der praktischen Umsetzung. Wer Kryptowährungen vererben oder verschenken möchte, muss sicherstellen, dass künftige Berechtigte auch tatsächlich an die Wallets und die entsprechenden Zugangsinformationen gelangen. Eine offene Nennung dieser sensiblen Daten im Testament verbietet sich aus Sicherheitsgründen. Bewährte Lösungen bestehen vielmehr darin, die Zugangsdaten verschlüsselt zu hinterlegen, etwa beim Notar, oder Treuhandregelungen zu schaffen, die von sachkundigen Testamentsvollstreckern umgesetzt werden. Ebenso wichtig ist eine lückenlose Dokumentation der vorhandenen digitalen Vermögenswerte, ihrer Aufbewahrungsorte und der technischen Zugangsmöglichkeiten, damit die Erben ohne unüberwindbare Hürden auf die Werte zugreifen können.

 

Fehlende Belege führen in der Praxis nicht selten zu Schätzungen durch die Finanzverwaltung

 

Neben den praktischen Fragen der Zugänglichkeit stellt sich die steuerliche Dimension. Kryptowährungen unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Maßgeblich ist der gemeine Wert der digitalen Assets am Tag des Erbfalls oder der Schenkung. Angesichts der oft extremen Kursschwankungen kann es hier zu erheblichen Abweichungen kommen, doch steuerlich bindend bleibt der Stichtagswert. Die Freibeträge für Krypto-Vermögen richten sich – wie bei anderen Vermögensarten – nach dem Verwandtschaftsgrad. Überschreiten die übertragenen Werte die geltenden Freibeträge, wird der übersteigende Betrag besteuert.

 

Hinzu kommen ab spätestens 2026 verschärfte Nachweispflichten nach den Vorgaben der DAC8-Richtlinie: Jede Transaktion muss einzeln dokumentiert werden, inklusive aller relevanten Informationen wie Kaufdatum, Veräußerungsdatum, Art und Umfang der Transaktion sowie Umrechnungskurse in Euro. Fehlende Belege führen in der Praxis nicht selten zu Schätzungen durch die Finanzverwaltung, die für die Erben steuerlich nachteilig sein können. Daher empfiehlt sich auch in steuerlicher Hinsicht eine frühzeitige, sorgfältige Vorbereitung und die Begleitung durch Fachleute, die eine nachvollziehbare Bewertung anhand anerkannter Durchschnittswerte verschiedener Handelsplattformen sicherstellen.

 

Regulatorische Vorgaben und technologische Neuerungen verändern laufend die Spielregeln

 

Eine durchdachte Gestaltung der Vermögensnachfolge mit digitalen Assets beginnt stets mit einer vollständigen Bestandsaufnahme. Es gilt, präzise zu erfassen, welche Kryptowährungen in welchem Umfang vorhanden sind, wo und wie sie verwahrt werden und wie der Zugang technisch und organisatorisch abgesichert ist. Dabei sollte die Dokumentation so angelegt sein, dass ein sachkundiger Dritter – etwa ein Testamentsvollstrecker – ohne Sicherheitsrisiken den Nachlass ordnen und übertragen kann. Klare testamentarische Anordnungen vermeiden Missverständnisse und Konflikte, etwa wenn einzelne Wallets bestimmten Erben zugewiesen oder digitale Vermögenswerte im Wege eines Quotenvermächtnisses aufgeteilt werden. Besonders bei größeren Beständen empfiehlt sich die Einsetzung eines fachkundigen Testamentsvollstreckers, der nicht nur die technischen Aspekte beherrscht, sondern auch in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht die Interessen der Erben wahrt und sensible Informationen vor Missbrauch schützt.

 

Insgesamt gilt: Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für digitale Vermögenswerte entwickeln sich dynamisch weiter. Sowohl regulatorische Vorgaben als auch technologische Neuerungen verändern laufend die Spielregeln. Eine Nachlassplanung, die Kryptowährungen einbezieht, muss deshalb regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Wer diesen Prozess frühzeitig gestaltet, schafft Sicherheit, nutzt steuerliche Spielräume optimal aus und schützt die Erben vor bösen Überraschungen. Vor allem aber stellt eine vorausschauende Planung sicher, dass digitale Vermögenswerte nicht zwischen technischen Hürden, unsachgemäßer Handhabung oder mangelnder Dokumentation verloren gehen.

 

Digitale Assets generationenübergreifend sichern

 

Die Einbindung von Kryptowährungen in die Vermögensnachfolge erfordert daher eine interdisziplinäre Herangehensweise. Neben der rechtlichen und steuerlichen Expertise ist auch ein solides Verständnis der technischen Grundlagen unabdingbar. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und spezialisierte Vermögensverwalter sind daher gefordert, ihre Mandanten nicht nur bei der Optimierung klassischer Vermögensstrukturen zu unterstützen, sondern auch bei der Absicherung und Weitergabe digitaler Werte. Vermögende Privatpersonen können durch die Integration digitaler Assets ihr Vermögen breiter aufstellen und generationenübergreifend sichern. Gerade in einem Umfeld, das von technologischen Umbrüchen geprägt ist, bleibt damit gewährleistet, dass Vermögenswerte nicht nur erhalten, sondern auch flexibel an neue Rahmenbedingungen angepasst werden können.

 

Die Erfahrung zeigt, dass gerade im Spannungsfeld von Technik, Recht und Steuern nur eine ganzheitliche Planung den gewünschten Erfolg bringt. Wer rechtzeitig klare Regelungen trifft, umfassend dokumentiert und die relevanten Zugänge professionell absichert, legt den Grundstein dafür, dass digitale Vermögenswerte nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch darüber hinaus ihren vollen Wert entfalten. Kryptowährungen sind damit ein selbstverständlicher Bestandteil einer zeitgemäßen, verantwortungsbewussten Vermögensarchitektur.

 

 

 

Autor: Matthias Gehlen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der multidisziplinären WWS-Gruppe 

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