Um ihre Anlagestrategien auf den Markt zu bringen, haben Vermögensverwalter unterschiedliche Optionen mit jeweils eigenen Vor- und Nachteilen. Welche Vorzüge sich beim Listing eines Exchange Traded Products (ETP) mit Hilfe eines White-Label-Anbieters ergeben und in welcher Situation das die passende Alternative ist, erläutert Raj Sheth, kaufmännischer Leiter bei Leverage Shares.
Auch bei Investments kommt es in erster Linie auf den Inhalt an. Die wichtigste Frage für Anleger lautet: Wie wird das Geld angelegt und wo liegen die Chancen und Risiken? Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass die Verpackung keine Rolle spielt. Denn in welchem Mantel ein Anlageprodukt aufgelegt wird, ist ebenfalls von Bedeutung – für den Investor, aber auch für den Vermögensverwalter. Je nach Anlagevolumen und ‑strategie gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Investmentlösung auf den Markt zu bringen.
Eine Option ist die Auflage als Exchange Traded Product (ETP). Dabei handelt es sich um ein börsennotiertes Wertpapier, mit dem sich sowohl Indizes als auch aktiv gemanagte Strategien abbilden lassen. Besonders komfortabel ist das mit White-Label-Lösungen, wie sie beispielsweise Leverage Shares anbietet. Da das Unternehmen bereits zahlreiche eigene ETPs auf den Markt gebracht hat, kann es auf eine bestehende Infrastruktur und ein breites Netzwerk zurückgreifen. Das ermöglicht günstige Konditionen.
ETPs als kostengünstige Alternative
Grundsätzlich ist die Gebührenstruktur ein starkes Argument für ETPs auf Basis einer White-Label-Plattform: Die Auflegung ist bereits ab 20.000 US-Dollar möglich und die laufenden Kosten beginnen schon bei 40.000 US-Dollar jährlich – jeweils abhängig vom verwalteten Vermögen. Dadurch lassen sich ETPs mit einem Anlagevolumen von lediglich 5 Millionen US-Dollar profitabel betreiben. Bei Exchange Traded Funds (ETFs) gemäß der europäischen UCITS-Richtlinie ist aufgrund der hohen initialen und wiederkehrenden Gebühren hingegen eher das Sechs- bis Zehnfache nötig. Das bedeutet nicht, dass UCITS-ETFs schlechter sind. Sie haben schlichtweg andere Vor- und Nachteile. Beispielsweise können viele große institutionelle Anleger aufgrund regulatorischer Vorgaben ausschließlich in UCITS-Vehikel investieren.
Bei Vielfalt und Flexibilität können hingegen wieder ETPs punkten: Es lassen sich Anlageklassen integrieren, die bei UCITS-Fonds aus regulatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden dürfen. Neben Aktien und Anleihen sind beispielsweise Investments in Optionen und Futures möglich. Darüber hinaus gibt es keine Restriktionen beziehungsweise Vorgaben hinsichtlich Diversifikation sowie Leverage; Short-Positionen kommen ebenfalls infrage. So können Vermögensverwalter auch komplexe Strategien umsetzen und Privatanlegern Zugang dazu bieten.
US-ETFs komfortabel nach Europa bringen
Ebenfalls möglich: In Form von ETPs lassen sich auch bislang ausschließlich in den USA gelistete ETFs komfortabel nach Europa bringen. Mit der Auflage eines ETPs, dem einzig und allein der US-ETF als Basiswert zugrunde liegt, lässt sich dieser vollständig spiegeln – unter gleichem Namen und mit selbem Inhalt. Auf diese Art und Weise muss der Vermögensverwalter keine zwei Instrumente auf zwei Kontinenten managen und kann seinen ETF ohne regulatorische Präsenz in der Region und Due-Dilligence-Prüfung an europäische Anleger vertreiben. ETPs lassen sich ohne Mindestanlagesumme börsentäglich beispielsweise über die Börsen London und Frankfurt handeln.
Ein solches Listing bringt neben der einfachen länderübergreifenden Handelbarkeit noch weitere Vorteile: Die Notierung an den großen, renommierten Handelsplätzen erhöht die Markenbekanntheit und sorgt für Glaubwürdigkeit.
In acht Wochen an die Börse
Bis ein ETP an der Börse gelistet ist, dauert es abhängig von den Regulatoren – in der Regel die irische Zentralbank beziehungsweise die britische Financial Conduct Authority (FCA) – rund acht Wochen. Der Aufwand für den Vermögensverwalter ist dabei denkbar gering: Er braucht im Prinzip nur die Investmentidee, um den Großteil des Prozesses kümmert sich der White-Label-Anbieter.
Er übernimmt die Due Diligence und die Koordination mit Dienstleistern wie dem Market Maker sowie Datenanbietern und regelt die regulatorischen Erfordernisse. Darüber hinaus erstellt er Factsheets, KIDs sowie andere nötige Dokumente und sorgt nach dem Listing für die Erfüllung der Transparenz- und Berichtspflichten – damit sich der Vermögensverwalter voll auf die Geschäftsentwicklung und das Asset Management konzentrieren kann.