Hauck & Aufhäuser Innovative Capital ist AIF-KVG für digitale Assets

Hauck & Aufhäuser Innovative Capital GmbH (HAIC) hat Anfang Februar 2022 die BaFin-Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20 Abs. 1 i.V.m. 22 KAGB erhalten. Damit ist das Tochterunternehmen von der Bank Hauck Aufhäuser Lampe die erste in Deutschland vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für digitale Assets.
14. Februar 2022
Foto: © Angelov - stock.adobe.com

Hauck & Aufhäuser Innovative Capital GmbH (HAIC) hat Anfang Februar 2022 die BaFin-Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20 Abs. 1 i.V.m. 22 KAGB erhalten. Damit ist das Tochterunternehmen von der Bank Hauck Aufhäuser Lampe die erste in Deutschland vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für digitale Assets.

Die Erlaubnis der HAIC als KVG beinhaltet dabei die Erlaubnis zur Auflage und Verwaltung von Investmentfonds als Sondervermögen, die in native Kryptowerte investieren oder diese einer klassischen Portfolioallokation beimischen. Hauck & Aufhäuser Innovative Capital agiert hierbei als Verwaltungsgesellschaft in Zusammenarbeit mit der bewährten KAGB-Verwahrstelle der Bank Hauck Aufhäuser Lampe sowie einem eigenen regulierten Kryptoverwahrer. Das Closing der hierfür übernommenen Kapilendo Custodian AG steht derzeit noch aus.

„Mit unserer KVG für digitale Assets planen wir die Auflage und das Management hauseigener Digital-Asset-Fonds, wollen als Master-KVG aber auch Fondsinitiatoren und Asset Managern bei ihren Fondsprodukten als Servicepartner zur Verfügung stehen“, sagt Dr. Holger Sepp, Mitglied des Vorstands bei Hauck Aufhäuser Lampe. „Künftig können wir so das gesamte Dienstleistungsspektrum für Digital-Asset-Investmentprodukte aus einer Hand anbieten, angefangen vom Portfoliomanagement über die KVG-Dienstleistungen und die Fondsadministration bis hin zur Verwahrung und der Verwahrstelle.“ (ah)

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