Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der digitale Wertpapiere in der Investmentlandschaft vorantreiben und etablieren soll.
Die Regierung will für elektronische Wertpapiere, also für Wertpapiere ohne Urkunde, mit diesem Entwurf den Weg frei machen. Bislang ist es vorgeschrieben, dass es zu jedem Wertpapier eine Urkunde gibt. In einem ersten Schritt soll es nun möglich werden, Schuldverschreibungen elektronisch auszugeben. Die bisher erforderliche Wertpapierurkunde soll durch Eintrag in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Es soll ferner festgelegt werden, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, sodass Eigentümer denselben Eigentumsschutz haben wie bei Wertpapierurkunden.
Bitte lesen Sie hierzu auch einen Beitrag in der II-Printausgabe 03/2020 der Kanzlei Noerr LLP. (ah)
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