Da Nachhaltigkeitsversprechen, Auszeichnungen und Marketing eine erhebliche Orientierungsfunktion haben, führt die EU mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) Regeln ein, die in Deutschland durch die Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab dem 27. September dafür sorgen sollen, was Anbieter von Produkten und Dienstleistungen Verbraucherinnen und Verbrauchern als nachhaltig verkaufen bzw. kommunizieren dürfen. Ziel ist, Grünfärberei einzudämmen, Nachhaltigkeits-Auszeichnungen glaubwürdiger zu machen und letzten Endes Verbrauchende wahrheitsgemäßer zu informieren.
Unter das neue, aus dem Verbraucherschutz motivierte Gesetz fallen auch Nachhaltigkeitssiegel oder ähnliche Auszeichnungen. Diese dürfen grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle festgesetzt wurden. Das zugrundeliegende Zertifizierungssystem muss transparente und öffentlich zugängliche Anforderungen vorweisen, sowie eine objektive Überwachung durch eine unabhängige dritte Stelle gewährleisten. Die Kompetenz und Unabhängigkeit dieser separaten Prüfstelle müssen sich auf anerkannte Normen stützen.
Die EmpCo setzt damit einen regulatorischen Mindeststandard für die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeits-Auszeichnungen.
„Als eines der zentralen Projekte des Fachverbands Forum Nachhaltige Geldanlagen, haben die Akteure der FNG-Siegel daher in den Sommermonaten mit Hochdruck daran gearbeitet, die umfangreichen Anforderungen des neuen Gesetzes zu erfüllen und kamen zu einem erfolgreichen Abschluss: Die FNG-Siegel sind EmpCo-konform“, kommentiert Verbandsvorsitzender Marian Klemm das Resultat einer gestrigen Infoveranstaltung.
Eric Prüßner von der Advanced Impact Research — bei der das Prüfteam der FNG-Siegel angesiedelt ist — und Roland Kölsch von F.I.R.S.T. — die für die Koordination der FNG-Siegel (also auch des neuen Transition-Siegels) verantwortliche Organisation — gingen auf weitere Details ein. So zum Beispiel auf einige von über 100 Einzelanforderungen, der im Gesetzestext explizit für Zertifizierungs-Stellen genannten ISO/IEC 17065:2013.
Die beiden Siegel-Experten gaben Einblicke in die intensiven Recherchen und mehrmonatigen Arbeiten, die die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die FNG-Siegel ab dem 27. September 2026 die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen und damit als „EmpCo-konform“ bezeichnet werden können.
Gewonnene Erkenntnisse aus Gesprächen mit der DAkkS, der Bafin und der ESMA führen in Zusammenarbeit mit einer renommierten Anwaltskanzlei dazu, dass die Glaubwürdigkeit der FNG-Siegel nach den umgesetzten organisatorischen und materiellen Anpassungen auf eine zusätzliche regulatorische Stufe gehoben wird.
Damit reagieren die vor über zehn Jahren im Markt eingeführten und inzwischen etablierten Qualitätsstandards für nachhaltige Geldanlagen auf eine Herausforderung, der sich künftig jede Fondsgesellschaft, Bank, Versicherung und ähnliche Finanzmarktteilnehmende stellen muss: die verantwortungsvolle und zunehmend auch rechtssichere Kommunikation nachhaltiger Geldanlagen.
Denn abgesehen davon, dass diese Anbieter prüfen müssen, ob die von ihnen im Marketing genutzten Auszeichnungen „EmpCo-konform“ sind, bieten die Siegel des Forum Nachhaltige Geldanlagen eine belastbare Grundlage, um mittels einer unabhängigen Zertifizierung geprüfte Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Finanzprodukte transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren.
„Der Rückgriff auf die unabhängige Due-Diligence im Rahmen einer Bewerbung um ein FNG-Siegel kann also eine Teilantwort auf die Frage eines jeden Finanzinstituts sein, wie die Nachhaltigkeit des eigenen Produktangebots nachvollziehbarer und rechtlich belastbarer kommuniziert werden kann.“ resümiert Roland Kölsch.




