Die EU-Krypto-Regulierung Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) stellt einen bedeutenden Meilenstein für die Etablierung von Kryptowährungen im Mainstream-Finanzmarkt dar. Diese umfassende Gesetzgebung wird den Handel mit Kryptowährungen in der EU vereinheitlichen, rechtssicher und transparent machen und Marktmissbrauch verhindern. Bitcoin und Co. werden so zu einer verlässlichen Assetklasse mit besonderem Reiz für Investoren.
Banken gehören zu den Gewinnern dieser Entwicklung. Zum einen können sie durch die entstandene Rechtsverbindlichkeit ihren Kunden nun Produkte mit Kryptowährungen anbieten. Dabei reagieren sie auch auf eine verstärkte Nachfrage nach Kryptowährungen und damit verbundenen Dienstleistungen aus dem institutionellen Bereich. Verschiedene führende Banken in Deutschland sind bereits in das Geschäft mit Kryptos eingestiegen. Zum anderen profitieren Banken von MiCA, da sie ideale Startbedingungen für die Umsetzung der Regularien mitbringen. Als hochregulierte Finanzinstitute sind sie mit Compliance-Grundsätzen und Regeln von MiFID & Co, die sich deutlich in MiCA wiederfinden, bestens vertraut. Im Gegensatz zu kleineren Krypto-Firmen und ‑Start-ups verfügen Banken neben einem festen Kundenstamm über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen und die administrative Architektur, um MiCA schnell und effektiv umsetzen zu können.
Die Markets in Crypto-Assets Regulation unterscheidet grundsätzlich zwischen Emittenten von Kryptowährungen und Kryptowährungs-Dienstleistern (Crypto-asset Service Provider (CASP)). Die meisten Banken dürften als Anbieter von Dienstleistungen wie die Verwahrung von Kryptowerten oder dem Krypto-Handel unter die Kategorie der CASPs fallen. Die Deadline für die Umsetzung regulatorischer Anforderungen durch CASPs ist der 30. Dezember 2024. Kreditinstitute sind von der allgemeinen Pflicht, eine Lizenz zu beantragen, ausgenommen. Sie müssen lediglich die Bafin (oder die jeweilige zuständige nationale Finanzaufsichtsbehörde) über das um Krypto-Services erweiterte Angebot informieren. Die Aufnahme des Krypto-Serviceangebots sollte spätestens 40 Arbeitstage vor dem Launch gemeldet werden. Dabei müssen verschiedene Informationen, wie Details zur angebotenen Krypto-Dienstleistung oder zum Risikomanagement, geliefert werden.
Auch wenn mit der MiCA-Verordnung bereits ein umfassendes Regelwerk vorliegt, fehlt es an einigen Stellen noch immer an konkreten Anweisungen für die Umsetzung der Regeln. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlicht deshalb in mehreren Stufen technische Regulierungsstandards, die weitere Details zu der Umsetzung der MiCA-Vorschriften liefern. Da sich die MiCA-Verordnung am Finanzregelwerk MiFID orientiert, dürfte auch die weitere Ausgestaltung von MiCA in diese Richtung laufen. Banken können diese Regeln also schneller auf Basis von Bekanntem umsetzen. Banken können sich somit auf die technische Integration mit seinen Spezifika eines fragmentierten 24/7‑Kryptomarktes konzentrieren und entsprechende Lösungen implementieren, um ihr Geschäftsmodell zu erweitern und neue Einnahmequellen zu erschliessen.
Autor: Andy Flury, CEO von Wyden