ESG wird weiter an Dynamik gewinnen

21. Juni 2022
Foto: © Pat Whelen - stock.adobe.com

Ab 02. August wird in Sachen Nachhaltigkeit und regulatorische Beratungsvorgaben ein neues Kapital aufgeschlagen. Ab diesem Zeitpunkt sollen Berater die Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern abfragen. Bringt der Wandel zur Nachhaltigkeit mehr Chancen oder Risiken für den Vermittler mit sich?

Der europäische Gesetzgeber hat dem Kapitalmarkt und den Finanzdienstleistern einen klaren Auftrag erteilt: die künftigen Finanzströme in verantwortungsvolle und nachhaltige Anlagen zu lenken. Diese Vorgabe wird gestärkt durch die Änderung der MiFID-II Richtlinie im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Berater sind Teil dieses Finanzdienstleistungssektors. Auch wenn es in diesem Zusammenhang noch Unklarheiten gibt: Für das Gros der Berater ist davon auszugehen, dass sie ab August ihre Kunden nach den individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Geldanlage befragen sollen.

Investment nach Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9? Mittels EUTaxonomie bzw. SFDR-Kategorien soll deutlich werden, ab wann und welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig einzustufen sind bzw. inwieweit ein Finanzprodukt nachhaltig einzustufen ist. Salopp gesagt: Anleger sollen erkennen, inwieweit das investierte Geld in die gewünschten Branchen fließt. Hierbei ist speziell die Beratung zu ESG-konformen bzw. ethischen Anlagestrategien in einem äußerst dynamischen Entwicklungsprozess. Zentraler Teil des Beratungsprozesses ist es, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsziele der Kunden zu analysieren und einzuordnen. Dies ermöglicht bestenfalls neue Beratungsmöglichkeiten – obgleich die Abfrageprozesse komplex und die Finanzinstrumente heterogen sind.

Um Beratern an dieser Stelle das ideale Rüstzeug zu bieten, hat sich die BCA AG gemeinsam mit der BfV Bank für Vermögen AG bereits frühzeitig intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. So stellt der Finanzdienstleister aus Oberursel umfassende Hilfen wie z. B. die Investmentsoftware DIVA und nachhaltige Produktangebote zur Verfügung, die es Investmentvermittlern diesbezüglich ermöglicht, regulatorisch sauber, erfolgreich und effizient arbeiten zu können. Hinzu erhalten Berater fundierte Informationen durch das hauseigene Investment Research Team. Mehr noch: Mit „Basis-“, „Fortgeschrittenen-“ und „Expertenschulung“ (IDD- und CFP-Punkte anrechenbar) steht Vermittlern in Bezug etwa auf die nachhaltige Anlageberatung ein ausgezeichnet aufeinander abgestimmtes Schulungsangebot zur Verfügung.

Im Ergebnis wird Nachhaltigkeit als Ganzes mitsamt den gesetzlichen Vorschriften zum bedeutsamen Wettbewerbskriterium in der Finanzbranche. Berater und Dienstleister, die sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auf allen Ebenen auseinandersetzen, bietet das Umfeld gute Chancen – denn das Kundeninteresse nach nachhaltigen Geldanlagen steigt stetig.

Autor: Dr. Frank Ulbricht
Vorstandsvorsitzender BfV Bank für Vermögen AG
und Vorstand der BCA AG

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