“ESG” — BAI fordert mehr Augenmaß und Proportionalität

Für den Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) stellt das unlängst von der EU-Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket einen Meilenstein des Green Deals dar, welches jedoch einer differenzierten Betrachtung bedarf. So sind die von der EU-Kommission vorgestellten Rechtsakte grundsätzlich positiv zu bewerten, die Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung sind aber sowohl für die Real-, als auch für die Finanzwirtschaft immens, und zwar nicht nur in zeitlicher Hinsicht.
26. April 2021
Frank Dornseifer - Foto: BAI

Für den Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) stellt das unlängst von der EU-Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket einen Meilenstein des Green Deals dar, welches jedoch einer differenzierten Betrachtung bedarf. So sind die von der EU-Kommission vorgestellten Rechtsakte grundsätzlich positiv zu bewerten, die Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung sind aber sowohl für die Real‑, als auch für die Finanzwirtschaft immens, und zwar nicht nur in zeitlicher Hinsicht.

BAI Geschäftsführer Frank Dornseifer sieht in Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD), dem zentralen Baustein des Maßnahmenpakets, eine unmittelbare Anknüpfung an die vorausgegangene Verbands- und Branchenkritik: „Unsere Kritik am Erstentwurf der RTS zur Offenlegungsverordnung basierte unter anderem darauf, dass Intermediäre verpflichtet werden sollen, Informationen zu erheben und dann Investoren zur Verfügung zu stellen, die auf Unternehmens- und Assetebene noch gar nicht oder nur unvollständig existierten. Der schwarze Peter hätte dann ganz klar, aber zu Unrecht bei der Finanzbranche gelegen. Jetzt muss auch die Realwirtschaft in deutlich größerem Umfang diese Last tragen.“

Aus Sicht des BAI schafft die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen hier Abhilfe, und hilft eben auch Intermediären bei der Erfüllung ihrer eigenen Offenlegungspflichten. Zusammen mit der im Februar vorgestellten zweiten und entschlackten Fassung der RTS ist das als deutlicher Fortschritt zu werten, bedeutet aber jetzt aber auch für viele mittelständische Unternehmen, dass sie die Berichtspflichten erfüllen müssen.

Der BAI wird nun sein Augenmerk vor allem darauf legen, dass eine möglichst stimmige zeitliche Kongruenz und Abfolge erreicht wird, also Vollendung der Taxonomie auf der ersten Stufe und dann Anwendung der RTS zur Offenlegungsverordnung auf der zweiten Stufe unter klarer Berücksichtigung des Grundsatzes der Proportionalität. Die NFRD wird infolge der Änderung und deutlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs (die EU-Kommission erwartet fast eine Verfünffachung auf rund 50.000 betroffener Unternehmen, welche die neuen Standards befolgen müssen) umbenannt in Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ist von den Mitgliedstaaten bis 1. Dezember 2022 in nationales Recht umzusetzen. Ziel sind europaweit harmonisierte und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte, wobei nicht-finanzielle Informationen den gleichen Stellenwert erhalten sollen wie Finanzinformationen.

Zum Gesamtpaket kommentiert Frank Dornseifer weiter: „Mit den gestern ebenfalls von der EU-Kommission verabschiedeten delegierten Rechtsakten nehmen auch die Anforderungen der Fonds bzw. Finanzbranche weiter Gestalt an. Hier stehen natürlich auch die AIFM- und UCITS-Richtlinie im Fokus und die Umsetzung wird zur Kraftanstrengung. Das sollte auch die EU-Kommission im Auge behalten und sehr genau überlegen, ob und in welchem Umfang z.B. der Review der AIFM-Richtlinie angegangen wird. Hier ist Augenmaß gefordert. Im Übrigen sollte sich auch die BaFin mit Übergangsstandards o.Ä. für nachhaltige Fonds bzw. Finanzprodukte zurückhalten.“ (ah)

Frank Dornseifer — Foto: © BAI

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