Die EIOPA erwägt eine eine Aktualisierung der Entscheidung des Board of Supervisors zu Berichtspflichten von Pensionsdaten. Diese dient als Grundlage für das EbAV-Berichtswesen.
Ziel der EIOPA-Initiative ist, entsprechende Inkonsistenzen zu korrigieren. Der aktuelle Vorschlag sieht dafür eine verpflichtende Übermittlung von Daten zu Derivaten vor, ebenso wie die Erhebung von Daten zu OGAWs. Zudem sollen Daten zu Zahlungsströmen der Verbindlichkeiten und grenzüberschreitendem Geschäft erhoben werden, so die entsprechende Mitteilung. EIOPA schlägt vor, dass Unternehmen die aktualisierten Anforderungen erstmals bei der Übermittlung der Unternehmensdaten ab dem 4. Quartal 2024 berücksichtigen sollen. (ah)