Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sowie der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßen den veröffentlichten 7‑Punkte-Plan des Bundesministeriums der Finanzen zur Neuaufstellung der BaFin, mit dem die Aufsichtsbehörde flexibler und schlagkräftiger aufgestellt werden soll. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Zielführend sind vor allem die regulatorischen Maßnahmen zum Informationsaustausch zwischen den Aufsehern und zur Corporate Governance, die bereits im Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) angelegt sind. Konsequent ist auch der Ansatz, schlankere Strukturen zu schaffen, die Position des Präsidenten in der BaFin zu stärken und den Austausch innerhalb der BaFin zu verbessern. Eine echte risikoorientierte Fokusaufsicht sollte wie angekündigt durch die Nutzung neuer Technologien flankiert werden.
Bevor bei der BaFin neue Instrumente für den Anleger- und Verbraucherschutz geschaffen werden, sollte zunächst einmal sichergestellt werden, dass in denjenigen Bereichen, in denen in den letzten Jahren Defizite festgestellt wurden, eine effektive Aufsicht stattfindet, so z.B. im sog. grauen Kapitalmarkt bzw. bei den Anlagevermittlern. Im Bereich der Bank- und Wertpapieraufsicht stehen der BaFin dagegen bereits heute sehr umfangreiche Eingriffsbefugnisse zur Verfügung.
Bei aller Zustimmung zu den Plänen zur Stärkung der Finanzaufsicht sollte jedoch auch das Thema Finanzierung weiter im Fokus bleiben. Die neue Struktur dürfte erneut einen nicht unerheblichen Mehrbedarf an Personal bedeuten. Die Verbände weisen deshalb erneut darauf hin, dass grundsätzlich über eine Rückkehr zur Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der BaFin nachgedacht werden muss. Die Tätigkeit der BaFin ist letztlich auch eine staatliche Aufgabe und sollte entsprechend finanziert werden. (ah)
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