Referentenentwurf: Bundesregierung plant Einführung digitaler Wertpapiere

Die deutsche Bundesregierung strebt die Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung durch elektronische Wertpapiere an. Dazu sieht ein Referentenentwurf vom 11.08.2020 die Einführung von elektronischen Wertpapieren vor. Ausdrücklich sollen auch Kryptowertpapiere zugelassen werden, die beispielsweise unter Nutzung der Blockchain-Technologie ausgegeben werden können. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen zunächst nur für Inhaberschuldverschreibungen gelten. Andere Wertpapiere wie z. B. Aktien könnten aber künftig auch rein elektronisch begeben werden.
18. Dezember 2020
Foto: © ipopba - stock.adobe.com

Die deutsche Bundesregierung strebt die Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung durch elektronische Wertpapiere an. Dazu sieht ein Referentenentwurf vom 11.08.2020 die Einführung von elektronischen Wertpapieren vor. Ausdrücklich sollen auch Kryptowertpapiere zugelassen werden, die beispielsweise unter Nutzung der Blockchain-Technologie ausgegeben werden können. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen zunächst nur für Inhaberschuldverschreibungen gelten. Andere Wertpapiere wie z. B. Aktien könnten aber künftig auch rein elektronisch begeben werden.

Entmaterialisierung des Wertpapiers

Der Referentenentwurf sieht zunächst vor, dass Wertpapiere künftig ohne Ausgabe einer körperlichen Urkunde begeben werden können. Für Investorinnen und Investoren ändert sich dadurch praktisch nichts, weil sie ihre Investments in aller Regel ohnehin vollständig in digitalen Depots verwalten und keine verkörperten Wertpapierurkunden mehr kennen. Mit dieser unscheinbaren Änderung rüttelt der Gesetzgeber aber an den Grundfesten des deutschen Wertpapierrechts.

Rechtlich betrachtet sind Wertpapiere aus historischen Gründen körperliche Gegenstände und werden als Sachen behandelt. In der Praxis wird deshalb eine einzige, zentral verwahrte Sammelurkunde (Globalurkunde) zur Verbriefung aller Rechte ausgegeben und in Deutschland zentral durch die Clearstream Banking AG verwahrt. Statt einer Globalurkunde soll künftig die Eintragung in ein zentral (vermutlich ebenfalls von der Clearstream Banking AG) geführtes elektronisches Wertpapierregister ausreichen.

Der Wertpapierhandel soll künftig auch weiter nach den bereits geltenden Regeln erfolgen, weil elektronische Wertpapiere kraft Gesetzes wie Sachen behandelt werden sollen. Wenngleich also die Behandlung der elektronischen Wertpapiere als Sache aus juristischer Sicht eine echte Neuerung darstellt, wird sich hierdurch im Wertpapierhandel kein spürbarer Unterschied ergeben.

Einführung von Kryptowertpapieren

Mit der ebenfalls vom Entwurf umfassten Einführung von Kryptowertpapieren plant der Gesetzgeber hingegen eine echte Revolution. Kryptowertpapiere unterscheiden sich vom elektronischen Wertpapier darin, dass sie nicht in einem zentralen Wertpapierregister, sondern in einem dezentral geführten Kryptowertpapierregister eingetragen sind, das sich algorithmisch (also quasi automatisch) aktualisiert. Der Emittent muss aber entweder selbst oder über eine externe registerführende Stelle sicherstellen, dass das Register gesetzeskonform betrieben wird, insbesondere die technischen Mindestanforderungen erfüllt und inhaltliche Mindestangaben speichert.

Das Kryptowertpapierregister muss auf einem dezentralen, fälschungssicheren Aufzeichnungssystem geführt werden, in dem Daten chronologisch protokolliert und gegen unbefugte Löschung sowie nachträgliche Veränderung gespeichert werden. Diese (eher strengen) gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Kryptowertpapierregister sind bewusst technologieneutral formuliert. Praktisch wären damit künftig beispielsweise Wertpapieremissionen auf Grundlage der Distributed Ledger- oder Blockchain-Technologie möglich. Für die Emission könnten sowohl öffentliche Blockchains wie etwa die des Bitcoin oder Ethereum, aber auch private Blockchains genutzt werden.

Weiter auf Seite 2

Pages: 12

SOCIAL MEDIA

RECHTLICHES

AGB
DATENSCHUTZ
IMPRESSUM
© wirkungswerk
ALLE RECHTE VORBEHALTEN

Anmeldung zum Newsletter