Es sind abenteuerliche Summen, die mit sogenannten Cum-ex- oder Cum-Cum-Geschäften in den vergangenen Jahren verdient wurden. Der Staat wurde dadurch um Milliarden geprellt. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen.
Cum-Ex-Geschäfte sind nach der BGH-Auffassung rechtswidrig. Demnach handelt es sich bei den Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung. Bei Cum-Ex-Geschäften werden Steuern gleich mehrfach zurückgefordert. Wem die Aktien wann gehörten, stand lange im Mittelpunkt des Interesses und der Diskussion. Cum-Ex-Geschäfte sind eine bestimmte Form von Aktiendeals um den Dividendenstichtag einer AG herum. (ah)
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