Cum-ex-Tricksereien sind illegal

Es sind abenteuerliche Summen, die mit sogenannten Cum-ex- oder Cum-Cum-Geschäften in den vergangenen Jahren verdient wurden. Der Staat wurde dadurch um Milliarden geprellt. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen.
29. Juli 2021
Bundesgerichtshof - Foto: umanski

Es sind abenteuerliche Summen, die mit sogenannten Cum-ex- oder Cum-Cum-Geschäften in den vergangenen Jahren verdient wurden. Der Staat wurde dadurch um Milliarden geprellt. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen.

Cum-Ex-Geschäfte sind nach der BGH-Auffassung rechtswidrig. Demnach handelt es sich bei den Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung. Bei Cum-Ex-Geschäften werden Steuern gleich mehrfach zurückgefordert. Wem die Aktien wann gehörten, stand lange im Mittelpunkt des Interesses und der Diskussion. Cum-Ex-Geschäfte sind eine bestimmte Form von Aktiendeals um den Dividendenstichtag einer AG herum. (ah)

Foto: umanski — stock.adobe.com

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