Das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS[1]) ist seit zwanzig Jahren ein zentrales Instrument der Klimapolitik. Durch die CO₂-Bepreisung hat sich die Europäische Union dafür entschieden, wirtschaftliche Entscheidungen direkt mit Umweltauflagen zu verknüpfen. Im Vorfeld seiner für den Sommer 2026 geplanten Überprüfung ist dieses System Gegenstand politischer Auseinandersetzungen, die weit über die reine Klimapolitik hinausgehen.
Verlässliche CO2-Preise als Voraussetzung für grüne Investitionen
Für verantwortungsbewusste Investoren ist es von wesentlicher Bedeutung, nicht nur die Übergangsstrategien der Unternehmen zu erfassen, sondern auch den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen. Ein glaubwürdiges, progressives Preissignal[2] ist einer der wenigen Anreize, die langfristige Investitionen im Industriebereich auslösen können. Wird dieses Signal jedoch längerfristig in Frage gestellt, entsteht Unsicherheit. Darunter leiden vor allem jene Unternehmen, die bei ihrer Dekarbonisierung die größten Fortschritte erzielt haben.
Gleichzeitig stellt sich natürlich die Frage der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber internationalen Konkurrenten, die nur einer geringen oder gar keiner CO2-Bepreisung unterliegen. Als Ausgleich für diese unterschiedliche Behandlung trat Anfang 2026 das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) in Kraft. Es soll die CO2-Kosten von Einfuhren an die Belastungen angleichen, die europäische Hersteller tragen müssen. Dieses neuartige Instrument der Europäischen Union zielt darauf ab, die in bestimmten importierten Waren enthaltenen grauen CO2-Emissionen zu bepreisen.
Klimapolitik ist längst auch Wettbewerbspolitik
In der Stahl- oder Zementbranche, deren Dekarbonisierung mit massiven Investitionen einhergeht, beispielsweise in Lichtbogenöfen und Technologien zur Bindung und Lagerung von CO2, ist eine regulatorische Angleichung von EHS und CBAM unerlässlich. Nur so lassen sich die Rentabilität dieser Investitionen und die Anerkennung einer echten „grünen Prämie“ sicherstellen. Umgekehrt könnte eine längere Lockerung des CO2-Rechtsrahmens vorübergehend die Akteure mit dem größten Rückstand begünstigen. Dann bestünde aber das Risiko, dass die Pioniere benachteiligt werden und der technologische Vorsprung der EU sinkt. In der Chemieindustrie, wo die Dekarbonisierung der industriellen Verfahren schwierig und teuer ist, würde eine mögliche Verlängerung der kostenlosen Zertifikate die Produktionskosten kurzfristig senken.
Die CO2-Bepreisung ist damit nicht mehr nur ein umweltpolitisches Instrument, sondern mittlerweile auch ein maßgeblicher Wettbewerbsfaktor und ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal.
Vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung der Wirtschaft werden unseres Erachtens kohärente Strategien sehr viel stärker als konjunkturelle Anpassungen darüber entscheiden, wer zu den Gewinnern und wer zu den Verlierern der europäischen Energiewende zählen wird.
Autor: Valentin Vigier, Leiter ESG-Research beim Vermögensverwalter LFDE
[1] Emissionshandelssystem der Europäischen Union
[2] Ein CO2-Preis




