Branchenverbände insistieren auf MiFID II — Überarbeitung

Die EU-Kommission möchte einen Vorschlag zur Überarbeitung von MiFID II im Juni 2020 vorlegen. In diesem Zusammenhang hatte sie im Februar 2020 eine Konsultation zur Vorbereitung der turnusmäßigen Überprüfung von MiFID II und MiFIR mit über 90 Fragen gestartet. Erfreulicherweise adressiert sie in dem Fragenkatalog auch zahlreiche Auswüchse im Verbraucherschutz, die der BVI vielfach kritisierte und die auch die Bundesregierung in ihrem Positionspapier Ende August 2019 bemängelte. Zu den wesentlichen Kritikpunkten des BVI gehören die Informationspflichten gegenüber professionellen Kunden sowie die unterschiedlichen Kosteninformationen von MiFID II und PRIIPs.
8. Juni 2020
MiFID II

Die EU-Kommission möchte einen Vorschlag zur Überarbeitung von MiFID II im Juni 2020 vorlegen. In diesem Zusammenhang hatte sie im Februar 2020 eine Konsultation zur Vorbereitung der turnusmäßigen Überprüfung von MiFID II und MiFIR mit über 90 Fragen gestartet. Erfreulicherweise adressiert sie in dem Fragenkatalog auch zahlreiche Auswüchse im Verbraucherschutz, die der BVI vielfach kritisierte und die auch die Bundesregierung in ihrem Positionspapier Ende August 2019 bemängelte. Zu den wesentlichen Kritikpunkten des BVI gehören die Informationspflichten gegenüber professionellen Kunden sowie die unterschiedlichen Kosteninformationen von MiFID II und PRIIPs.

Der BVI begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme zur Konsultation, dass die EU-Kommission mit Blick auf den Verbraucherschutz zum Beispiel über den Verzicht von überflüssigen Pflichtinformationen gegenüber professionellen Kunden nachdenkt. Was soll ein Profianleger, der seine Anlagen ständig verfolgt, mit gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweisen bei negativer Wertentwicklung anfangen? Besser wäre ein nach Kundenkategorien abgestuftes Schutzniveau oder Verzichtsmöglichkeiten, insbesondere für professionelle Kunden.

Zudem beschäftigt sich die EU-Kommission mit der Frage, ob EU-Gesetze besser verknüpft werden sollten. Der BVI unterstützt diesen Ansatz. Zum Beispiel gehen die Berechnungsmethoden zur Kostendarstellung von Anlageprodukten nach MiFID II und PRIIPs völlig auseinander. Das verwirrt den Kunden und erschwert die Arbeit des Beraters unnötig. Das erklärte Ziel des EU-Gesetzgebers, mehr Kostentransparenz zu schaffen, wird damit zu Lasten derer, die geschützt werden sollen, nicht erfüllt. Auch sollten die Vorgaben für den Vertrieb von im Wettbewerb stehenden Produkten wie Investmentfonds und Versicherungen stärker angeglichen werden, damit der Verbraucher das für ihn passende Produkt erhalten kann. Ein Provisionsverbot in der Wertpapierberatung, das die EU-Kommission zur Frage stellt, lehnt der BVI ab. (ah)

Foto: © santiago silver — stock.adobe.com

 

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