Aufsichtsrecht flankiert Erfolg der Kreditfonds in Deutschland

Private Debt umschreibt die Bereitstellung von Fremdkapital - z. B. an Unternehmen - ohne Einschaltung der Kapitalmärkte. Neben Banken treten verstärkt Nicht-Banken, also institutionelle Investoren wie z. B. Versicherer oder auch Kreditfonds, die entweder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren oder sogar selbst Darlehen vergeben, in Erscheinung.
25. Juni 2020
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Regulatorische Leitplanken

Neben der Regulierung des Fonds(managers) selbst, gibt es spiegelbildlich besondere regulatorische Anforderungen auf der Investorenseite. Für Versicherungsunternehmen, als eine der maßgeblichen Investorengruppen, enthält das Solvency-II-Rahmenwerk standardisierte Eigenkapitalanforderungen auch für Fremdkapitalinvestitionen wie z. B. Anleihen und Unternehmenskredite. Die genaue Berechnung der Eigenkapitalunterlegung erfolgt mittels einer Standardformel in Abhängigkeit von Duration des Kredites/der Anleihe und dem Rating. Gegenüber Eigenkapitalanlagen sind die Eigenmittelanforderungen bei Fremdkapitalanlagen grundsätzlich vorteilhafter, zumindest wenn das Rating des Unternehmens nicht schlechter als Stufe 3 (entspricht BBB) bzw. kein Rating vorhanden ist. Bei Fondsanlagen gilt wiederum der Grundsatz der Durchschau, so dass auf Basis der jeweiligen Assets (Kredite) die Eigenmittelanforderungen berechnet werden. Nur wenn eine Durchschau nicht möglich ist, wird der Fonds als Eigenkapitalanlage behandelt und danach unterschieden, ob der Fonds einen EWR/OECD-Sitz (Typ‑1) oder keinen EWR/OECD-Sitz (Typ‑2) hat. Für andere institutionelle Investoren, wie z. B. Pensionskassen, Versorgungswerke oder kleine Versicherungsunternehmen, gilt in Deutschland die Anlageverordnung (AnlV), die dezidiert regelt, wie und in welchem Umfang in Darlehen – direkt oder indirekt (über Fonds) – investiert werden darf. Hier gibt es z. B. quotale, aber auch geografische Beschränkungen und weitergehende Anforderungen an das Risikomanagement. Auch in steuerlicher Sicht gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Zunächst ist zwischen der Besteuerung auf Fonds- sowie auf Anlegerebene zu unterscheiden. AIFs, die selbst Kredite vergeben, gelten unter dem seit 2019 geltenden neuen Investmentsteuerrecht als intransparent und werden daher als eigenes Steuersubjekt behandelt. Der Fonds selbst ist mit bestimmten Einkünften aus inländischen Quellen steuerpflichtig. Auf Anlegerebene hängt die Besteuerung davon ab, ob es sich um steuerbefreite oder nicht-steuerbefreite Anleger handelt, bzw. ob diese Teilfreistellungen geltend machen können oder nicht. Hier ist eine Einzel-fallbetrachtung erforderlich.

Auf dem Wachstumspfad

Private Debt ist ein dynamisches Wachstumsfeld, was sich auch bei Anzahl und Volumen der Kreditfonds zeigt, die in Deutschland, Europa und natürlich global aktiv sind. Kreditfonds haben gerade bei längeren Laufzeiten, komplizierten Geschäftsentwicklungen und im Sub-Investment-Grade-Bereich des deutschen Mittelstandes strategische Chancen ggü. dem klassischen Bankkredit. Bei komplexen Finanzierungsstrukturen hingegen erscheint häufig eine Kooperation Bank/Kreditfonds sehr sinnvoll.

Private-Equity-Fonds und sonstige Intermediäre (z. B. Kreditplattformen) werden auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Kreditanbahnung und ‑vermittlung spielen, da auch deren Engagement im Mittelstand stabil bleiben wird. Neben diesen Sponsored-Deals werden sich aber auch Unternehmen ohne PE-Beteiligung dieser Finanzierungsform weiter öffnen, insbesondere, wenn der Bekanntheitsgrad von Kreditfonds weiter steigt. Gegenwärtig wird zudem auf europäischer Ebene überlegt, ob es nicht eine Harmonisierung des regulatorischen Rahmens für Kreditfonds geben soll, der diesen Trend dann sicherlich weiter verstärkt.

Autor : Frank Dornseifer,
Geschäftsführer Bundesverband 
Alternative Investments e.V.

Foto: © Surapol Usanakul

 

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