Aufsicht konsultiert Pensionskassen

Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin befragt aktuell die Träger der betrieblichen Altersversorgung in zweierlei Hinsicht. Das ist einer aktuellen Mitteilung seitens der Behörde (BaFin-Webseite) zu entnehmen.
11. August 2020
Foto: © nmann77 - stock.adobe.com

Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin befragt aktuell die Träger der betrieblichen Altersversorgung in zweierlei Hinsicht. Das ist einer aktuellen Mitteilung seitens der Behörde (BaFin-Webseite) zu entnehmen.

Konkret konsultiert die BaFin die Entwürfe der Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (MaGo für EbAV)“ und „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“.

Der Entwurf des Rundschreibens MaGo für EbAV richtet sich an alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, so die Mitteilung. Es soll den EbAV Hinweise zur Auslegung der relevanten geschäftsorganisatorischen Anforderungen nach den §§ 23 ff. i.V.m. §§ 234a ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes geben, lautet die Begründung.

Auch der Entwurf des Rundschreibens zur eigenen Risikobeurteilung (ERB) richtet sich an alle EbAV. „Es soll Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die eigene Risikobeurteilung gemäß § 234d VAG, für Pensionsfonds in Verbindung mit § 237 VAG, geben. Zu beiden Konsultationen nimmt die BaFin Stellungnahmen bis zum 27. September 2020 entgegen“. (ah)

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