Asset Protection über internationale Diversifikation

Internationalität bei der Diversifikation ist genauso wichtig wie die richtige Mischung verschiedener Assetklassen. Das gilt auch für die Nutzung verschiedener rechtlicher Strukturen. Eine international höchst vorteilhafte Jurisdiktion ist das politisch und wirtschaftlich hochstabile Liechtenstein.
26. November 2021
Hannes Fahrnberger - Foto: © Vienna-Life Lebensversicherung AG

Internationalität bei der Diversifikation ist genauso wichtig wie die richtige Mischung verschiedener Assetklassen. Das gilt auch für die Nutzung verschiedener rechtlicher Strukturen. Eine international höchst vorteilhafte Jurisdiktion ist das politisch und wirtschaftlich hochstabile Liechtenstein.

Andre Kostolany sprach einmal davon, dass man ein Drittel des Vermögens in Immobilien halten sollte, ein Drittel in Geld oder Anleihen, ein Drittel in Aktien – und „ein Drittel im Ausland“. Dieses Bonmot zeigt, wie wichtig der Anlegerlegende eine internationale Diversifikation des Vermögens gewesen ist. Sie sollte das klassische Anlagedreieck aus Sachwert/Immobilie, Cash/Anleihe und Aktie beinahe zwingend ergänzen, um eventuelle politische und Währungsrisiken abzumildern und generell von Stärken globaler Destinationen zu profitieren.

Denn das sogenannte „home bias“, also die Geldanlage nur im eigenen Land oder sogar nur rund um den eigenen Kirchturm, kostet Rendite. Besonders die Deutschen sind dafür empfänglich: 48 Prozent der zwischen 2016 und 2021 getätigten Aktieninvestments flossen in Beteiligungen an deutsche Unternehmen. Die Folge: Anleger verschenkten durch diesen „home bias“ seit 2016 über 100 Milliarden Euro an Kursrendite. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des digitalen Vermögensverwalters Whitebox. Aber gerade internationale Unternehmen sind es, die laut der Studie in den vergangenen Jahren den Anlegern hohe Gewinne eingebracht haben. Mit durchschnittlich 9,6 Prozent pro Jahr seit 2016 lag die Kursrendite fast drei Mal höher als die von deutschen Aktien (3,3 Prozent, ohne Ausschüttungen).

Diversifizierung auch im Sinne getrennter rechtlicher Strukturierungen verstehen

Daher ist Internationalität bei der Diversifikation genauso wichtig wie die richtige Mischung verschiedener Assetklassen. Nur in Deutschland anzulegen kann genauso unvorteilhaft fürs Vermögen sein wie nur Immobilien zu kaufen oder nur Technologiewerte. Das ist aber bei weitem nicht die einzige Komponente der Asset-Internationalisierung. Die Praxis zeigt, dass die Vermögensverteilung auf diversifizierte Rechtsstrukturen ebenso einen Beitrag zum Vermögensschutz leistet, um das angelegte Vermögen vor externen Zugriffen auch rechtlich noch besser abzusichern. Dieses Vorgehen stellt eine oftmals vernachlässigte Ergänzung des bekannten Diversifikationsgebotes dar. Diversifizierung wird in aller Regel nur als reine Frage der Rendite-/Risikooptimierung im Sinne der Ergebnisse der Portfolioverwaltung verstanden, ohne die Vorteile getrennter rechtlicher Strukturierungen wirklich in den Blick zu nehmen.

Liechtenstein hat als Nicht-EU-Mitglied keine Bankenhaftungsrisiken

Eine international höchst vorteilhafte Jurisdiktion ist Liechtenstein. Das Alpenland steht international für höchste finanzielle und wirtschaftliche Stabilität und Solidität. In einem Selbstporträt heißt es: „Ein stabiler, breit diversifizierter Wirtschaftsstandort auf kleinster Fläche mit über 4000 tätigen Unternehmen und nahezu gleich vielen Arbeitsplätzen wie Einwohnern: Das ist Liechtenstein, eines der höchst industrialisierten Länder der Welt, ein starker Finanzplatz, ein innovatives Hightech-Land.“ Liechtenstein ist ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort, hat eine der höchsten Industriequoten der Welt mit rund 41 Prozent der Bruttowertschöpfung aus der Industrie und dem warenproduzierenden Gewerbe und erwirtschaftet ein Bruttosozialprodukt pro Einwohner von rund 165.000 US-Dollar, einer der höchsten Werte weltweit. Die konstitutionelle Monarchie mit einem Erbmonarchen an der Staatsspitze – Fürst Hans-Adam II. wird durch Erbprinz Alois von Liechtenstein vertreten – ist Mitglied der Vereinten Nationen (UNO) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), gehört jedoch, wie die Schweiz, nicht der Europäischen Union (EU) an. Dazu kommt: Das kleine Fürstentum hat als eines von fünf Ländern weltweit ein AAA-Rating, weil es keine Staatsverschuldung gibt. Außerdem hat Liechtenstein als Nicht-EU-Mitglied keine Bankenhaftungsrisiken nach dem Europäischen Stabilitätsmechanismus und nutzt den hochstabilen Schweizer Franken.

Vermögensschutz durch liechtensteinische Versicherungslösungen zusätzlich vorantreiben

Das sind bereits zahlreiche Vorteile im Sinne des Vermögensschutzes. Allein die politische und wirtschaftliche Stabilität Liechtensteins spricht dafür, zumindest einen Teil des Portfolios dort zu managen. Es wird den Risiken des Euroraumes entzogen, das Bankgeheimnis in Liechtenstein ist das am besten gehütete in ganz Europa, und die Banken gingen bisher sehr vorsichtig damit um, die Negativzinsen an die Kunden weiterzugeben, wie es im Euroraum bei immer geringeren Summen die Regel ist. Auch von Vermögenssteuern, Vermögensabgaben etc. ist in Liechtenstein nicht die Rede, während nicht nur in Deutschland diese Szenarien sehr wohlwollend diskutiert werden.

Liechtenstein hat durch das Versicherungsaufsichtsgesetz auch eine Möglichkeit geschaffen, den Vermögensschutz durch liechtensteinische Versicherungslösungen zusätzlich voranzutreiben. Dadurch ist die Sicherheit einer Versicherungsgesellschaft gesetzlich verankert. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Vermögenswerte zur Deckung der versicherungstechnischen Rückstellung (der sogenannte Deckungsstock) eine Sondermasse nach der Konkursordnung zur Befriedigung der Versicherungsforderungen bilden. In Deutschland ist diese umfassende Absicherung der Vermögenswerte einer Lebensversicherung nicht gesetzlich vorgesehen.

Dass die Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin rund 20 von 80 Lebensversicherern und 36 von 135 Pensionskassen unter verschärfter Beobachtung hält, erweckt nicht gerade Vertrauen in die Stabilität. Auch dass für den Krisenfall nur eine Art von Branchen-Rettungsfonds existiert, der notleidende Unternehmen auffängt, spricht nicht dafür, dass Kundenvermögen wirklich vor schweren Verwerfungen geschützt sind.

Nachlassgestaltung mittels Lebensversicherung wird aus rechtlicher Sicht vereinfacht

Durch weitere anlegerfreundliche Regelungen lassen sich in Liechtenstein Anlagelösungen als umfassendes Vermögensschutz‑, Vermögensnachlass- und Vermögensmanagement-Konzept gestalten. Denn gerade die Nachlassgestaltung mittels Lebensversicherung wird aus rechtlicher Sicht vereinfacht. Der Versicherungsvertrag kann so gestaltet werden, dass die Auszahlung aus der Vermögensverwaltung steuerfrei und außerhalb eines eventuellen Testaments direkt an den im Versicherungsvertrag begünstigten Versicherungsnehmer und Erbe erfolgt.

Das wird kombiniert mit bestimmten steuerlichen Vergünstigungen, die damit wiederum den Vermögensschutz durch niedrigere Belastungen zusätzlich forcieren. Ein Strategie- oder Fondswechsel ist jederzeit steuerneutral möglich. Bei einer Umschichtung mit Gewinn fällt in einem normalen Fondsdepot Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an, in der Summe bis zu 28 Prozent auf den Gewinn. Das gilt auch jährlich für die Dividenden und Zinsen, die die Fonds erwirtschaften (entweder über die Vorabpauschale oder auf die Ausschüttung des Fonds). Die Todesfallleistung ist einkommen- beziehungsweise abgeltungsteuerfrei.

Autor: Hannes Fahrnberger, CEO der Vienna-Life Lebensversicherung AG

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