Anleihenkaufprogramme rechtswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht hat die milliardenschweren Staatsanleihenkaufprogramme der Europäischen Zentralbank als teilweise grundgesetzwidrig beanstandet, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Bernhard Matthes, CFA, Bereichsleiter BKC Asset Management, kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
6. Mai 2020
Entrance, Sign and Side-Buildings of Federal Court of Justice of Germany, Bundesverfassungsgericht, BGH. In Karlsruhe, Germany

Das Bundesverfassungsgericht hat die milliardenschweren Staatsanleihenkaufprogramme der Europäischen Zentralbank als teilweise grundgesetzwidrig beanstandet, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Bernhard Matthes, CFA, Bereichsleiter BKC Asset Management, kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

 „Das Bundesverfassungsgericht erweist sich als notwendiges Korrektiv zur immer weitergehenden Selbstermächtigung der EZB über die Grenzen des Mandats hinaus.

Das Gericht hätte gut daran getan, bereits 2017 eine eindeutige Positionierung herbeizuführen und der Bundesbank die Beteiligung an den Ankäufen zu untersagen.

Ob das aktuelle Urteil nun tatsächlich zu weniger Intervention der EZB und zur Rückkehr marktwirtschaftlicher Preisbildung an den Rentenmärkten führt, ist indes fraglich: Dem Appell an die EZB zur Nachbesserung und den Bundestag zur Prüfung könnte möglicherweise formal genüge getan werden, ohne dass sich in der ökonomischen Natur der Ankaufprogramme wesentliche Änderungen ergeben.

Die EZB ermutigt mit ihren Programmen die weiter ausufernde Verschuldung von Staaten, in denen keine weitere Tragfähigkeit für zusätzliche Verschuldung besteht.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Notenbanken eine nur sehr begrenzte Bereitschaft und Fähigkeit zur Normalisierung der Geldpolitik haben: Die Notstandspolitik wird weit über den Notstand hinaus beibehalten und wird zum schädlichen Dauerzustand.“ (ah)

Beitragsfoto: © unununius — stock.adobe.com

Foto: Bernhard Matthes, © BKC Asset Management

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